Betreff: |
Beratungen zum Haushalt 2022 - Förderung des Sports |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verfasser: | Britta Herrschaft |
Federführend: | 05-2 Service und Finanzen |
Beteiligt: | Bereich 50 - Service und Finanzen |
Bearbeiter/-in: | Herrschaft, Britta |
| DEZERNAT V |
| | | 05-1 - Strategische Führungsunterstützung | | | | DEZERNAT I | | | | Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen | | | | Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft | | | | Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün |
Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Sachverhalt: Aus dem Budget der Stabstelle 05 S - Sport werden dem Ausschuss für Sport die Produkte 421 001 "Förderung des Sports" und 424 001 „Sportstätten und Bäder“ zur Beratung vorgelegt. Im Ergebnishaushalt sind neben den üblichen Haushaltsansätzen für die Lüneburger Sportvereine vor allem die Transferaufwendungen zur Förderung des Sports von Bedeutung. Der geplante Gesamtbetrag für das Jahr 2022 beträgt 239.900,00 €. Die Mittel des Ergebnishaushalts sollen auch in 2022 folgendermaßen zweckgebunden verwendet werden: | Übungsleiterförderung | 104.400,00 € | | Förderung des Behindertensports | 2.600,00 € | | Sportjugendförderung | 25.600,00 € | | "Sportfördertopf" - Zuschüsse an Sportvereine | 50.000,00 € | | Sonstige Zuschüsse - Sportentwicklungsplanung | 10.000,00 € | | Übernahme der Gebühren für Straßenreinigung | 2.500,00 € | | Bauliche Unterhaltung der Sporthalle Ochtmissen | 10.000,00 € | | Förderung des Ferienschwimmens | 11.000,00 € | | Differenzausgleich (evtl. Ausfall des LK bei der Übungsleiterförderung) | 8.800,00 € | NEU | Ansatz Kosten Kurse Übungsleiter | 5.000,00 € | NEU | Aktion „Erstklässler in die Vereine“ | 10.000,00 € | | Gesamtbetrag | 239.900,00 € |
Im Investitionshaushalt des Budgets der Stabsstelle 05 S – Sport sind folgende Maßnahmen im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen: | 01-421-006 | MTV Treubund Sanierung Umkleiden Hasenburger Grund | 360.000,00 € | | | | | | 01-421-012 | Überregionale Sportanlage | 250.000,00 € | | | In den Jahren 2022 bis 2024 ist hier eine Gesamtinvestitionssumme von 1,5 Mio € als Zuschuss für den möglichen Neubau eines Fußballstadions vorgesehen. | | | 01-424-006 | Calisthenics Anlage | 90.000,00 € | | | Anmeldung eines HAR | | | | | | NEU | 01-424-009 | Sanierung Rasenspielfelder Sportanlage Kaltenmoor | 300.000,00 € | | | | | NEU | 01-424-010 | Sanierung Rasenspielfelder Sportanlage Lüne | 300.000,00 € |
Im Investitionshaushalt der Hansestadt Lüneburg der Budgets weiterer Fachbereiche sollen folgende weitere übergreifende Projekte zur Förderung des Sports finanziert werden: | 01-424-007 | Skateanlage Sülzwiesen | 650.000,00 € | | | | | | 01-218-005 | Schulsportplatz Kaltenmoor | 240.000,00 € | | | zzgl. HAR / HER – 580 T€ / 404 T€ | |
Anlage/n:
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Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
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Klimaauswirkungen bewerten a) Mehrfachnennungen sind möglich. X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr b) □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft. c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie) □ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant. Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern | Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) | Erläuterung der Auswirkungen | 1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | | | 2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | | | 3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | | | 4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | | | 5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Durch die Maßnahmen im Bereich Sport werden vielfältige Projekte in den Bereichen Bewegung und Gesundheit gefördert sowie direkt die Arbeit der gemeinnützigen Sportvereine unterstützt | 6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Die Maßnahmen der Stabsstelle für Sport im Bereich der Sportstätteninfrastruktur führen zu Verbesserungen auch für die Schulnutzung und verbessern die Bedingungen für viele Schülerinnen und Schüler | 7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Gerade Angebote und Maßnahmen im Bereich Sport haben das Ziel Teilhabe für alle zu ermöglichen | 8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | | | 9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | | | Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
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Beschlussvorschlag: Der Sportausschuss stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan für die Produkte 421 001 "Förderung des Sports" und 424 001 „Sportstätten und Bäder“ zu.
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