Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg kann gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG andere Personen, jedoch keine Beschäftigten der Hansestadt, zu Mitgliedern ohne Stimmrecht in die Ausschüsse berufen.
Für die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften (Schulausschuss gem. § 110 NSchulG, Jugendhilfeausschuss gem. §§ 70, 71 SGB VIII i.V.m. der Satzung der Hansestadt Lüneburg für das Jugendamt vom 06.11.2011, Grundstücksverkehrsausschuss gem. § 41 LandwKammerG) können außer den dort genannten keine weiteren beratenden Mitglieder berufen werden.
Für das Berufungsverfahren gelten § 71 Absätze 2, 3, 5 und 10 entsprechend. Es wird vorgeschlagen, gemäß 71 Abs. 10 NKomVG von dem Besetzungsverfahren nach § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG abzuweichen. Die beratenden Mitglieder werden stattdessen wie bisher durch einfachen Beschluss in die Ausschüsse berufen. Über abweichende / ergänzende Vorschläge der Fraktionen und Gruppen ist im Einzelfall zu entscheiden.
In den vom Rat gebildeten Ausschüssen gem. §§ 71 und 73 NKomVG waren bislang folgende Organisationen, Verbände, etc. vertreten:
Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsfrauen oder Ratsherren sein. Abweichungen von dieser Regel sind lt. Kommentar (Thiele) zum NKomVG aus gewichtigen, sachlichen Gründen möglich, z.B. um bestimmte Fachleute, die verschiedene Bevölkerungsgruppen gleichmäßig vertreten, zur Mitarbeit heranzuziehen. Da für einige Fachausschüsse gemäß der obigen Aufstellung schon seit mehreren Wahlperioden bewusst mehr beratende Mitglieder berufen wurden als nach § 71 Abs. 7 NKomVG vorgesehen sind, wird vorgeschlagen, von der bewährten bisherigen Verfahrensweise nicht abzuweichen.
Es wurde sich darauf verständigt, dass die Gleichstellungsbeauftragte und die Ehrenamtskoordinatorin künftig ständige beratende Mitglieder im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt werden sollen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG entsprechend der nachfolgenden Aufstellung beratende Mitglieder und deren Stellvertungen in die Fachausschüsse des Rates. Die namentliche Benennung der Mitglieder erfolgt durch die jeweilige Organisation.
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
1) Auf Vorschlag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. 2) Auf Vorschlag des Naturschutzbundes Deutschland e.V. 3) Auf Vorschlag des Kleingärtner-Bezirksverbandes Lüneburg e.V.
Ausschuss für Mobilität
7 ständige beratende Mitglieder: 1) Auf Vorschlag der Polizeiinspektion Lüneburg 2) Auf Vorschlag des ADFC 3) Auf Vorschlag des Seniorenbeirates 4) Auf Vorschlag des Behindertenbeirates 5) Auf Vorschlag des VCD 6) Auf Vorschlag des AStA 7) Auf Vorschlag der Kreishandwerkerschaft
4 beratende Mitglieder im Einzelfall bei Bedarf 1) Auf Vorschlag der KVG 2) Auf Vorschlag des Lüneburger City Management 3) Auf Vorschlag der IHK 4) Auf Vorschlag der Gewerkschaft ver.di
Ausschuss für Kultur- und Partnerschaften
1) Auf Vorschlag der Deutsch-Französischen-Gesellschaft 2) Auf Vorschlag der Deutsch-Japanischen-Gesellschaft 3) Auf Vorschlag der Deutsch-Dänischen-Gesellschaft 4) Auf Vorschlag der Deutsch-Estnischen-Gesellschaft
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
1) Auf Vorschlag der Bauhütte Lüneburg 2) Auf Vorschlag des City Management Lüneburg 3) Auf Vorschlag des Arbeitskreises Lüneburger Altstadt
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
1) Auf Vorschlag des Caritasverbandes 2) Auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt 3) Auf Vorschlag des Seniorenbeirates 4) Auf Vorschlag des Behindertenbeirates 5) Auf Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes e.V. 6) Auf Vorschlag des Diakonischen Werkes 7) Auf Vorschlag des DRK 8) Auf Vorschlag des Sozialverbandes Deutschland 9) Gleichstellungsbeauftragte 10) Ehrenamtskoordinatorin
Ausschuss für Sport
1) Auf Vorschlag der Fachberater Sport der Lüneburger Schulen 2) Auf Vorschlag des Sportbeirates der Sportvereine 3) Auf Vorschlag des Kreissportbundes Lüneburg
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
4 ständige beratende Mitglieder: 1) Auf Vorschlag der Feuerwehr 2) Auf Vorschlag der Feuerwehr 3) Auf Vorschlag der Feuerwehr 4) Auf Vorschlag der Polizeiinspektion Lüneburg/ Lüchow-Dannenberg/ Uelzen
5 weitere beratende Mitglieder (bei Bedarf) 1) Auf Vorschlag des ASB 2) Auf Vorschlag der DLRG 3) Auf Vorschlag des DRK 4) Auf Vorschlag der Johanniter 5) Auf Vorschlag des THW
Stiftungsräte der von der Hansestadt Lüneburg verwalteten Hospitäler
Die Berufung der beratenden Mitglieder erfolgt aufgrund § 6 der Stiftungssatzungen in Verbindung mit § 71 NKomVG:
Frau Superintendentin Christine Schmid Herr Jens-Peter Laudien Herr Verwaltungsgerichtspräsident a.D. Henning von Alten
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt das Berufungsverfahren sowie die Benennung der beratenden Mitglieder in die vorgenannten Ausschüsse.
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