Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
I. Der Rat der Hansestadt Lüneburg kann gem. § 71 NKomVG aus der Mitte seiner Ratsmitglieder beratende Ausschüsse bilden und legt für den jeweiligen Ausschuss die Zahl der Sitze fest.
Interfraktionell wurde sich verständigt, folgende Ausschüsse mit der jeweiligen Anzahl Ratsmitglieder zu bilden:
Ausschüsse mit 10 Ratsmitgliedern:
Ausschüsse mit 8 Ratsmitgliedern
Die Sitze der Ausschüsse sind auf die im Rat vertretenen Gruppe und Fraktionen wie folgt zu verteilen:
8-er Ausschüsse 10-er Ausschüsse
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Sitze 4 Sitze
SPD-Fraktion 2 Sitze 3 Sitze
CDU-Fraktion 2 Sitze 2 Sitze
Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE 1 Sitz 1 Sitz
Gem. § 71 Absatz 4 sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandat). Ratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.
Grundmandate stehen danach der FDP- Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
Das fraktionslose Ratsmitglied, Ratsherr Sören Köppen, kann gemäß § 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied werden.
Von den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen werden folgende Ratsfrauen und Ratsherren als ordentliche Mitglieder des jeweils benannten Fachausschusses bestimmt:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
2.
3.
4.
SPD-Fraktion:
5.
6.
7.
CDU-Fraktion:
8.
9.
Gruppe die PARTEI/DIE LINKE:
10.
Grundmandate
FDP-Fraktion:
AfD-Fraktion:
Ausschuss für Mobilität
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
2.
3.
4.
SPD-Fraktion:
5.
6.
7.
CDU-Fraktion:
8.
9.
Gruppe die PARTEI/DIE LINKE:
10.
Grundmandate
FDP-Fraktion:
AfD-Fraktion:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
2.
3.
4.
SPD-Fraktion:
5.
6.
7.
CDU-Fraktion:
8.
9.
Gruppe die PARTEI/DIE LINKE:
10.
Grundmandate
FDP-Fraktion:
AfD-Fraktion:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
2.
3.
4.
SPD-Fraktion:
5.
6.
7.
CDU-Fraktion:
8.
9.
Gruppe die PARTEI/DIE LINKE:
10.
Grundmandate
FDP-Fraktion:
AfD-Fraktion:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligung und Digitalisierung
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
2.
3.
SPD-Fraktion:
4.
5.
CDU-Fraktion:
6.
7.
Gruppe die PARTEI/DIE LINKE:
8.
Grundmandate
FDP-Fraktion:
AfD-Fraktion:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
2.
3.
SPD-Fraktion:
4.
5.
CDU-Fraktion:
6.
7.
Gruppe die PARTEI/DIE LINKE:
8.
Grundmandate
FDP-Fraktion:
AfD-Fraktion:
Ausschuss für Sport
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
2.
3.
SPD-Fraktion:
4.
5.
CDU-Fraktion:
6.
7.
Gruppe die PARTEI/DIE LINKE:
8.
Grundmandate
FDP-Fraktion:
AfD-Fraktion:
Ausschuss für Finanzen und Internen Service
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
2.
3.
SPD-Fraktion:
4.
5.
CDU-Fraktion:
6.
7.
Gruppe die PARTEI/DIE LINKE:
8.
Grundmandate
FDP-Fraktion:
AfD-Fraktion:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
2.
3.
SPD-Fraktion:
4.
5.
CDU-Fraktion:
6.
7.
Gruppe die PARTEI/DIE LINKE:
8.
Grundmandate
FDP-Fraktion:
AfD-Fraktion:
II. Stiftungsräte der von der Hansestadt Lüneburg verwalteten Hospitäler
Für die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital St. Nikolaihof und Hospital zum Großen Heiligen Geist werden auf Grundlage der Stiftungssatzungen in Verbindung mit § 71 NKomVG drei mit Beschlusskompetenzen versehene Ausschüsse/Stiftungsräte gebildet, die für die drei Stiftungen personenidentisch sein sollen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg bestimmt 7 Ratsmitglieder und Stellvertretungen und benennt aus den Vertretern eine/n Ausschussvorsitzende/n. Die Sitze der Ausschüsse sind auf die im Rat vertretenen Gruppe und Fraktionen wie folgt zu verteilen:
Bündnis 90/Die Grünen 3 Sitze SPD-Fraktion 2 Sitze CDU-Fraktion 1 Sitz Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE 1 Sitz
Fraktionen und Gruppen, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden, erhalten ein Grundmandat.
Grundmandate stehen der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
Von den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen werden folgende Ratsfrauen und Rats- herren als ordentliche Mitglieder und Stellvertretungen bestimmt:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vertretungen
1_____________________________ ____________________________
2_____________________________ ____________________________
3_____________________________ ____________________________
SPD-Fraktion
4_____________________________ ____________________________
5_____________________________ ____________________________
CDU-Fraktion
6_____________________________ ____________________________
Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE.
7_____________________________ ____________________________
Grundmandate
FDP-Fraktion
______________________________ ____________________________
AfD-Fraktion
______________________________ ____________________________
Das fraktionslose Ratsmitglied, Ratsherr Sören Köppen, entscheidet sich, beratendes Mitglied gemäß § 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG zu werden im
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 69,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Bildung, Größe und Besetzung der vorgenannten Ausschüsse.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||