Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Auf der Westseite der Ilmenau verläuft der von Radfahrern und Fußgängern stark frequentierte und mit einer wassergebundenen Wegedecke ausgebaute Treidelweg (Geh-/Radweg). Eine Querungsmöglichkeit in diesem Abschnitt der Ilmenau zwischen Lüneburg (Johannes-Westphal-Brücke) und Bardowick besteht nicht. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Förderung des Radverkehrs wird eine Geh- und Radwegbrücke benötigt.
Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wurden im Februar 2020 sieben Varianten einer neuen Geh- und Radwegbrücke auf Höhe der Lüner Rennbahn vorgestellt. Des Weiteren wurden die örtlichen und planungsrechtlichen Herausforderungen aufgezeigt, wie:
Lage im FFH- und Landschaftsschutzgebiet Lage im Überschwemmungsgebiet Lage an einer Bundeswasserstraße (Durchfahrtshöhe >4,50 Meter) kein Planrecht vorhanden
Unter Abwägung naturschutzfachlicher Belange wurde die Umsetzung einer Stapelbrücke empfohlen. Diese hat den großen Vorteil, dass die Durchfahrtshöhe nicht bei 4,50 m liegen muss, sondern nur bei 2,50 m, so dass die Rampenlänge vom Treidelpfad auf die Brücke sowie der Eingriff in Natur und Landschaft deutlich reduziert sind.
Innerhalb des letzten Jahres wurden durch das Landschaftsplanungsbüro Peter Mix folgende Unterlagen zusammengestellt und diese im engen Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde modifiziert und endabgestimmt:
Erstellen einer FFH-Vorprüfung Machbarkeitsstudie in der FFH-Vorprüfung Vorläufige Artenschutzprüfung UVP-Screening (Scoping-Papier)
Zusätzliche notwendige naturschutzfachliche Nachkartierungen waren notwendig und wurden durch das Landschaftsplanungsbüro Ökoplan aus Berlin/Oldenburg durchgeführt:
Brutvögel (Revierkartierung nach Methodenstandards) Horstsuche und -Kontrolle Flächendeckende Biotoptypenkartierung (im Maßstab 1:1000) Erfassung der geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen
Einen hohen Schutzstatus haben einige entlang der Ilmenau kartierten Biotoptypen (§ 30 BNatSchG, Wertstufe IV nach Drachenfels 2015) und auch Biotoptypen, die nach Anhang I der FFH-Richtlinie einem geschützten Lebensraumtyp (LRT) entsprechen. Außerdem wurden geschützte Vogel- und Fledermausarten in angrenzenden Lebensräumen festgestellt.
Alle Unterlagen wurden der Unteren Naturschutzbehörde und dem Landkreis übergeben und ausführlich erläutert. Nach mehreren Abstimmungsterminen wurde von Seiten des Landkreises entschieden, dass das Planrecht über ein Plangenehmigungsverfahren zu erwirken ist. Der Start des Verfahrens ist für Juni 2022 anvisiert.
In der Sitzung wird im Rahmen einer Power-Point-Präsentation ausführlich über den Sachstand berichtet. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 57 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, Machbarkeitsstudie, Planung, Landschaftsplaner etc. rd. 170.000 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 1,5 Mio. € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV/72210 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107 Haushaltsjahr: 2021 / 2022 / 2023 e) mögliche Einnahmen: Förderung vom Bund. Förderung von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur - Sonderprogramm Stadt und Land. 80% der zuwendungsfähigen Kosten. Anlage/n: Keine |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||