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Vorlage - VO/9733/21  

 
 
Betreff: Förderprogramm des Bundes "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Duda
Federführend:01 S - Strategische Innenstadtentwicklung und dezernatsübergreifende Fördermittelprogramme Bearbeiter/-in: Duda, Melissa
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.09.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg hat am 16.09.2021 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ihr Interesse am Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bekundet.

 

Es handelt sich um ein Projekt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Das BBSR wurde mit der Umsetzung des Programms beauftragt. Für dieses Bundesprogramm stehen inklusive der Mittel für die Programmbegleitung insgesamt 250 Mio. EUR ab 2021 für Vorhaben mit maximaler Laufzeit bis 2025 zur Verfügung. Der Bundeszuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Zuwendungsempfänger muss für den gesamten Förderzeitraum mindestens 200.000 Euro betragen und darf die maximale Höhe von 5 Millionen Euro nicht überschreiten.

 

Die Frist für die Interessenbekundung endete am 17.09.2021. Das BBSR wird die Interessenbekundungen sichten und einer eingerichteten Jury voraussichtlich Ende Oktober eine Förderempfehlung aussprechen. Anschließend erfolgt die Auswahl der zu fördernden Projekte durch das BMI, dass zu einer Antragstellung innerhalb von vier Wochen auffordern wird. Nach erfolgter Antragseinreichung und -prüfung erhalten die ausgewählten Kommunen einen Förderbescheid und müssen die Projekte bis zum 31.08.2025 umsetzen. Aufgrund des kurzen Zeitfensters für die Antragstellung soll das von der Verwaltung im Rahmen der Interessenbekundung eingereichte Projekt bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch den Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen werden.


Ziele des Programms:

Der Bund möchte im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweiser Umsetzung fördern. Im Kontext der Strategieentwicklung können somit im Sinne von Reallaboren auch konkrete Einzelmaßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. Zentren unterstützt werden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.

Die geförderten Handlungsstrategien sollen insbesondere auch in experimentellen Verfahren und Formaten – mit sinnvoller Verzahnung zur Bund/Länder-Städtebauförderung – einen Beitrag für eine zukunftsfähige Transforma­tion der Zentren leisten.

 

Da dies nur als Gemeinschaftsaufgabe aller innenstadtrelevanten öffentlichen und privaten Akteure gelingen kann, sind – ggf. neue – Akteurskooperationen zwischen Bürgern, Eigentümern, Investoren, Verwaltung, Unternehmen und Kreativen, insbesondere auch jungen „Stadtmachern“ zu initiieren bzw. weiterzuentwickeln.

 

Mit dem Bundesprogramm wird die Initiative des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ergänzt, das im Oktober 2020 den „Beirat Innenstadt“ einberufen hat, um bis Sommer 2021 in einem gemeinsamen Arbeitsprozess eine übergreifende, an den derzeitigen Herausforderungen angepasste Innenstadtstrategie zu erarbeiten. Diese soll mit konkreten Handlungsempfehlungen als Hilfestellung für Städte und Gemeinden verstanden werden und bereits bestehende Expertise einbinden. Über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und die Förderung modellhafter Handlungsstrategien soll auch der Wissenstransfer zwischen den Städten und Gemeinden gestärkt werden.

 

Der vollständige Projektaufruf ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Interessenbekundung Hansestadt Lüneburg

 

Die Verwaltung hat dezernatsübergreifend Entwicklungsstrategien für den Bereich des Zentrums erarbeitet und auf dieser Grundlage das Gesamtprojekt „Innenstadtdialog_HLG“ entwickelt.

 

Kurzbeschreibung des Projekts:

 

Lüneburg steht vor den aktuellen Transformationsprozessen der Verkehrswende, der Anpassung an den Klimawandel sowie einer Gesellschaft mit neuen sozialen und digitalen Ansprüchen. Die Pandemie hat zusätzlich Entwicklungsbedarfe aufgezeigt.

Im Zentrum treffen viele Anforderungen aufeinander und sollen konzeptionell bearbeitet werden.

Die Innenstadt Lüneburgs wird geprägt durch die historischen Gebäude der alten Hansestadt. Der Schwerpunkt des Einzelhandels mit oberzentraler Funktion liegt im überwiegend als Fußgängerzone ausgewiesenen Bereich. Der stationäre Einzelhandel steht durch den Onlinehandel, globalen Wettbewerb und Lieferketten sowie die Folgen des Lockdowns unter Druck. Während des Lockdowns war der Lüneburger Wochenmarkt mit seinen regionalen Produkten an der frischen Luft ein wichtiger Versorgungsanker für die Region.

Um die Innenstadt zukunftsfähig aufzustellen, sollen drei Schwerpunkte konzeptionell entwickelt werden:

Konzeptschwerpunkt 1 Wochenmarkt (K1):

Wochenmarktentwicklung - Untersuchung folgender Themen: Ausdehnung der Standfläche für mehr Anbieter, Betrachtung der Abstände und Durchgänge, Regelungsbedürfnis für Marktlogistik und Parkraummanagement, Prüfung zukünftiger Infrastrukturanforderungen über Strom und Wasser hinaus, Multicodierung der Marktplatzfläche auch für andere Veranstaltungsformate oder Sondernutzungen anliegender Betriebe. Dazu zählt auch die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für eine Schlüsselimmobilie am Markt (zur Verhinderung eines Leerstandes).

Konzeptschwerpunkt 2 Orte für Kultur und Ehrenamt (K2):

Das denkmalgeschützte Glockenhaus in der Innenstadt bietet Potentiale für Nutzungen durch Kulturschaffende und Ehrenamtliche, die heute nicht ausgeschöpft jedoch dringend benötigt werden. Eine Neukonzeptionierung zur Nutzung im nichtkommerziellen Bereich unter Einbeziehung einer breiten Akteursebene ist erforderlich, um daraus bauliche Bedarfe für eine Sanierung und Modernisierung ableiten zu können. Die Konzeptentwicklung für Flächen des Rathauses (Ratskeller, Gerichtslaube) gehört dazu, um ungenutzte Flächenpotentiale auszuschöpfen.

Konzeptschwerpunkt 3 Öffentlicher Raum und Nahmobilität (K3):

Flächendeckende räumliche Innenstadtuntersuchung als Grundlage für eine Aufwertungsstrategie des öffentlichen Raums, insbesondere mit Schwerpunkt für Spielmöglichkeiten in der Stadt (Familienfreundlichkeit), Grünmaßnahmen (Klimaanpassung) sowie verkehrlicher Aspekte der Nahmobilität (Barrierefreiheit, neue Ilmenauquerung).

Alle Teile des Projekts dienen dem Ziel, das Zentrum der Hansestadt Lüneburg zu einem multifunktional genutzten und belebten Raum zu entwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf der Konzept- sowie Strategieentwicklung, da vor der Umsetzung zunächst die Bedarfe für alle relevanten Teilbereiche, unter Beteiligung der BürgerInnen und Akteure des Zentrums, ermittelt werden sollen. Der Austausch mit allen themenrelevanten Akteursgruppen über gezielte Dialoge, soll als sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Struktur des Innenstadtmanagements dienen. Auf diese Weise sollen sich absehbar in der Zukunft ergebende Anforderungen bereits einbezogen werden, bevor die Maßnahmen umgesetzt werden. Das Ziel ist die ganzheitliche Betrachtung der Bedarfe eines modernen Zentrums.

Während der Pandemie hat sich deutlich gezeigt, dass der Aufenthalt, die Freizeitgestaltung, das Einkaufen, Arbeiten sowie das kulturelle und soziale Leben im Freien einen wesentlichen Bestandteil eines resilienten und modernen Zentrums darstellt. Darüber hinaus besteht eine hohe Nachfrage für die Nutzung von ausreichend großen Räumlichkeiten zu unterschiedlichsten Zwecken. Ziel des dargestellten Gesamtprojektes ist es, die ermittelten Anforderungen in Konzepten darzustellen und auf diese Weise einen ganzheitlichen Blick auf das Zentrum zu erlangen sowie eine strukturierte Umsetzung zu ermöglichen.

Es sollen auf diese Weise Leerstände verhindert, bereits leerstehende / kaum genutzte Gebäude im Zentrum reaktiviert und einer neuen Nutzung zugeführt werden sowie multifunktionale Begegnungsräume entstehen. Durch die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Zentrum soll ein öffentlicher Ort der Begegnung, des Handels, der Kultur, des Spielens, des Sports und des sozialen Miteinanders entstehen, der zum Verweilen einlädt und gut frequentiert ist.

 

Der Innenstadtdialog HLG fließt in den parallel von der Stadt initiierten Beteiligungsprozess zur Aufstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ein.

 

Projektgebiet:

 

Das Projektgebiet umfasst weitestgehend die Lüneburger Innenstadt innerhalb des Stadtrings und hat eine Fläche von 13,8 ha (Anlage 1: Projektgebiet). Die Abgrenzung erfolgt aufgrund der Projektschwerpunkte. Es ist die Fläche des Wochenmarktes enthalten und lässt im nahen Umfeld Untersuchungsraum für Flächenausdehnungen und bezieht wichtige Parkraumflächen wie den Marienplatz, die Sülzwiesen und bestehende Parkhäuser mit ein. Das Glockenhaus, die Gerichtslaube und der Ratskeller am Rathaus liegen innerhalb der Fußgängerzone in der Innenstadt im Projektgebiet. Die genaue Gebietsabgrenzung nach außen wurde so gewählt, dass auch wichtige Grünflächen und Areale am Wasser (Ilmenau und Lösegraben) enthalten sind, um eine innerstädtische Konzeptionierung zur Aufwertung und Weiterentwicklung des Öffentlichen Raums auch über die Fußgängerzone hinaus in den Blick nehmen zu können. Die Ausdehnung im Norden über den Zusammenfluss von Ilmenau und Lösegraben hinaus soll hier die Machbarkeit einer neuen Querung des Wassers entwickeln können, um die Nahmobilität zu stärken.

 

Beim Zuschnitt des Gebiets ergeben sich Überschneidungen zu den Sanierungsgebieten „Wasserviertel“, „Weißer Turm“ und „Grünband Innenstadt“, die alle mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden. Die Maßnahmen zu K3a, K3b berücksichtigen die bereits umgesetzten oder vorgesehenen Maßnahmen der Sanierungsgebiete (keine Doppelung von Untersuchungen, Maßnahmen).

 

Zu beantragende Förderung:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat der Hansestadt Lüneburg das Vorliegen einer Haushaltsnotlage (Grundlage: Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen) bescheinigt, sodass für die Hauptprojektteile eine 90%ige Förderung beantragt werden soll. Insgesamt ergibt sich eine Förderquote in Höhe von rund 84%.

 

Die Fördersumme beläuft sich bei einem Projektvolumen von 612 T€ auf rund 511 T€. Zur Umsetzung aller Projektteile werden von 2021-2025 insgesamt Eigenmittel in Höhe von rund 102.000,- € benötigt.

 

Eine Zusammenfassung der Interessenbekundung ist der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 70,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2021: 10.000,- €; 2022: voraussichtlich 206.000,- €;

ab 2023: voraussichtlich 395.500,- €; gesamt voraussichtlich 611.500,- €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X / nach Aufnahme im Förderprogramm bzw. außerplanmäßiger

 Mittelbereitstellung sowie Genehmigung des Haushalts 2022

     Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: KS 01020 

 Produkt / Kostenträger: KT 11101503

 Haushaltsjahr: 2021 (lfd.), 2022 ff. (HH 2022)

 

e)  mögliche Einnahmen: 2021: 9.000,- €; 2022: voraussichtlich 175.400,- €;

ab 2023: voraussichtlich 325.950,- €; gesamt voraussichtlich 510.350,- € €

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1: Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“

Anlage 2: Zusammenfassung Interessenbekundung Hansestadt Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1: Projektaufruf Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (374 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 Zusammenfassung Interessenbekundung Zukunftsfähige Innenstädte (1718 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, bei Auswahl des eingereichten Projekts „Innenstadtdialog_HLG“ durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, einen Antrag zur Förderung aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ einzureichen.

Bei Aufnahme im Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wird der Eigenanteil zur konzeptionellen Erarbeitung des Dialograums Innenstadt in Höhe von 1.000 € gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig aus dem Ansatz „Sonstige Geschäftsaufwendungen“ der Stabsstelle 01 bereitgestellt. Die in den Folgejahren entstehenden Aufwendungen und Erträge werden im Haushaltsplan 2022 aufgenommen.