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Vorlage - VO/9536/21-1  

 
 
Betreff: Erneute Wahl der Schiedspersonen für die Amtsperiode 2021 - 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bach
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Bach, Janina
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Nachdem die fünfjährige Amtsperiode der Schiedspersonen zum 31.12.2020 endete, und die im Rat der Hansestadt Lüneburg am 01.10.2020 (VO/9111/20) für die Amtsperiode 2021-2025 neu gewählten Schiedspersonen im Anschluss an die Wahl das Ehrenamt nicht annahmen, musste die Schiedspersonenwahl erneut stattfinden.

 

1. Umlaufverfahren im ersten Wahlgang

 

Der erste Wahlgang der erneuten Schiedspersonenwahl fand im Umlaufverfahren nach § 182 Abs. 2 Satz 1 NKomVG statt. Die hierfür notwendige Zustimmung von vier Fünftel der Mitglieder des Rates wurde erreicht. Der erste Wahlgang wurde am 20.07.2021 im Ratsbüro ausgezählt.

 

Nach Auszählung der Stimmen wurde jedoch lediglich Frau Moormann (Schiedsamt Süd) mit der nach § 67 Satz 3 NKomVG für den ersten Wahlgang erforderlichen absoluten Mehrheit (27 von 22 erforderlichen Stimmen) des Rates gewählt.

 

Für das Schiedsamt Nord und die Vertretung lag bei den Personen mit den höchsten Stimmenanteilen (Herrn Dr. Jahnke für das Schiedsamt Nord und Frau Bauseneick für die Vertretung) nur eine einfache Mehrheit vor.

 

Dies führte dazu, dass

 

        für das Schiedsamt Nord

        und die Vertretung

 

ein zweiter Wahlgang im Umlaufverfahren durchgeführt werden sollte. Die entsprechenden Unterlagen wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

2. Umlaufverfahren im zweiten Wahlgang

 

Dem Umlaufverfahren im zweiten Wahlganges der Schiedspersonenwahl stimmte nach der Auszählung am 01.09.2021 jedoch nicht die nach § 182 Abs. 2 Satz 1 NKomVG erforderliche vier Fünftel Mehrheit der Mitglieder des Rates zu.

 

Es hatten sich nur 32 Ratsmitglieder am Umlaufverfahren beteiligt, sodass die erforderlichen 35 Ja-Stimmen nicht vorlagen.

 

Aus diesem Grund wird der zweite Wahlgang der Schiedspersonenwahl

 

        für das Schiedsamt Nord

        und die Vertretung

 

in einer Präsenzsitzung des Rates am 29.09.2021 stattfinden. Ein ausreichend großer Raum sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften, um eine sichere Wahl durchzuführen, werden gewährleistet.

 

Der Vollständigkeit halber wird zudem darauf hingewiesen, dass der Sachverhalt bereits in folgenden Sitzungen beraten wurde:

-          Gemeinsame Sitzung des Ortsrates Ochtmissen und des Ortsrates Oedeme am 03.06.2021 in einer Videokonferenz (Vorberatung)

-          Verwaltungsausschuss am 24.06.2021 (Vorberatung)

-          Rat der Hansestadt Lüneburg am 01.07.2021 (keine Befassung aus Zeitgründen)

-          Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg

a)     Umlaufbeschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg gem. § 182 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NKomVG am 16.07.2021 (Beschluss nur bezüglich Schiedsamt Süd)

b)     Umlaufbeschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG am 01.09.2021              (keine Zustimmung zum Umlaufverfahren)

 

Auf die Vorlage VO/9536/21 wird ergänzend Bezug genommen.

 

Es wird abschließend noch einmal darauf hingewiesen, dass nach § 1 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) die Einrichtung von Schiedsämtern zu den gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde gehört. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde gewählt für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt (§ 4 NSchÄG). Zwar verbleiben die bisherigen Schiedspersonen bis zum Amtsantritt der Nachfolger im Amt, so dass eine Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich sichergestellt ist.

 

Allerdings endete die vergangene Amtszeit bereits am 31.12.2020. Nach mehreren Befassungen des Rates in dieser Sache, sollte nunmehr eine abschließende Entscheidung getroffen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk I Nord Frau / Herrn ____________________ als Schiedsperson.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk II Süd Frau / Herrn ____________________ als Schiedsperson.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk I Nord und Bezirk II Süd Frau / Herrn ____________________ als stellvertretende Schiedsperson.

 

 

Stammbaum:
VO/9536/21   Erneute Wahl der Schiedspersonen für die Amtsperiode 2021 - 2025   30 - Rechtsamt   Beschlussvorlage
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