Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Standort der am Ginsterweg angesiedelten Orthopädischen Rheuma-Klinik soll auch
für die Zukunft planungsrechtlich durch Festsetzung eines Sondergebietes
"Klinik" gesichert werden. Es ist daher erforderlich, den
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 18 "Heidkamp", der dort
insbesondere ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, entsprechend zu ändern. Das
hinterliegende und ursprünglich als Trasse für die Westrandstraße gedachte
Klinikgelände soll in diese Planungen mit einbezogen werden. Außerdem
ist beabsichtigt, die zwischen den Straßen Heidkamp und Ginsterweg festgesetzte
Grünfläche "Sportplatz" in diesem Zusammenhang einer anderweitigen
Nutzung zuzuführen, zumal der Hockey-Club Lüneburg e. V. seine sportlichen
Tätigkeiten zum Kreideberg verlagert hat. Es ist vorgesehen, innerhalb des
Bereiches dieser Grünfläche, die ehemals als Mülldeponie diente, Flächen für
einen Parkplatz festzusetzen. Östlich des Ginsterweges und außerhalb der
Grenzen der ehemaligen Müllkippe soll zudem planungsrechtlich eine kleinteilige
Wohnbebauung ermöglicht werden. Eine
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Heidkamp" ist lediglich in dem
anliegend zeichnerisch beschriebenen räumlichen Umfang erforderlich. Parallel
zur Änderung des Bebauungsplanes ist ebenso der Flächennutzungsplan der Stadt
für den Teilbereich "Ginsterweg" unter Berücksichtigung der o. a. Planungsziele
in einem 49. Änderungsverfahren zu ändern. Als
erster Verfahrensschritt wurde am 16.09.2003 der Aufstellungs- bzw.
Änderungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Nunmehr kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S.
von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Planvorentwürfe werden in der Sitzung
erläutert. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 18 "Heidkamp" eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung
sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich
Stadtplanung erfolgen. |
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