Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Standort der am Ginsterweg angesiedelten Orthopädischen Rheuma-Klinik soll auch
für die Zukunft planungsrechtlich durch Darstellung eines Sondergebietes
"Klinik" gesichert werden. Es ist daher erforderlich, den wirksamen
Flächennutzungsplan, der dort ein allgemeines Wohngebiet darstellt, in einem
49. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern. Das hinterliegende und
ursprünglich als Trasse für die Westrandstraße gedachte Klinikgelände soll in
diese Planung mit einbezogen werden. Außerdem
ist beabsichtigt, die zwischen den Straßen Heidkamp und Ginsterweg dargestellte
Grünfläche "Sportplatz" in diesem Zusammenhang einer anderweitigen
Nutzung zuzuführen, zumal der Hockey-Club Lüneburg e. V. seine sportlichen
Tätigkeiten zum Kreideberg verlagert hat. Es ist vorgesehen, innerhalb des
Bereiches dieser Grünfläche, die ehemals als Mülldeponie diente, Flächen für
einen Parkplatz darzustellen. Östlich des Ginsterweges und außerhalb der
Grenzen der ehemaligen Müllkippe soll zudem planungsrechtlich eine kleinteilige
Wohnbebauung ermöglicht werden. Der
Geltungsbereich dieser 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich "Ginsterweg" ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.
Parallel zu der Flächennutzungsplanänderung ist es im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 18 "Heidkamp" in
einem 2. Änderungsverfahren ebenso mit entsprechender Zielsetzung zu ändern. Als
erster Verfahrensschritt wurde am 16.09.2003 der Aufstellungs- bzw.
Änderungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Nunmehr kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S.
von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Planvorentwürfe werden in der Sitzung
erläutert. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ginsterweg" eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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