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Vorlage - VO/9672/21  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 73, 2. Änderung "Schaperdrift / Teufelsküche"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schuer, Friederike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
27.09.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.09.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
13.10.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2020 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift / Teufelsküche“ für den östlichen Teilbereich des Nahversorgungszentrums Auf der Höhe 65 – 69 aufzustellen.

 

Die Planungsziele sind die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage sowie die Sicherung eines Anteils geförderten Wohnraums in Höhe von mindestens 30 Prozent.

 

Im Bauleitplanverfahren finden die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB Anwendung. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, in der Auslegungsbekanntmachung von der Angabe, welche Arten der umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach Verfahrensabschluss wird daher abgesehen. Die Flächennutzungsplandarstellung wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 08.06. bis 10.07.2020 durch Aushang der Planunterlagen im Bereich Stadtplanung statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel über die Planung informiert und zur Äußerung aufgefordert. Die Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Der Planentwurf einschließlich Begründung sowie die sonstigen Planunterlagen lagen in der Zeit vom 31.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 im Bereich Stadtplanung öffentlich aus und waren über das Internet zugänglich. Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert

 

Der Rat sollte auf Grundlage der anliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge den Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 "Schaperdrift / Teufelsküche" fassen. Der Satzungsbeschluss durch den Rat ist nach § 10 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   130,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

Anlage 1 - Geltungsbereich

Anlage 2 - Verfahrensübersicht

Anlage 3 - Abwägung

Anlage 4 - Planzeichnung

Anlage 5 – Begründung mit Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geltungsbereich (220 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Verfahrensübersicht (14 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Abwägung (1132 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Planzeichnung (922 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Begründung mit Anlagen (4806 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß anliegender Abwägungsvorschläge geprüft.

 

2.      Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 NBauO beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift / Teufelsküche als Satzung.

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.