Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 15.12.1998 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" einschließlich örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung insbesondere mit dem Ziel der Festsetzung von
Wohngebieten und Grün- bzw. naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen aufzustellen. Dieser
Bebauungsplan soll die bestehenden Konflikte zwischen dem Sportbetrieb des Lüneburger Sport-Klubs (LSK) und der
angrenzenden Wohnbebauung in Wilschenbruch lösen und die planungsrechtliche
Grundlage für die Bereitstellung von benötigten Grundstücken für den gehobenen
Wohnbedarf schaffen. Voraussetzung
für diese verbindliche Bauleitplanung ist die vorherige oder parallele und entsprechende
Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen eines 35. Änderungsverfahrens für
den Teilbereich "Auekamp". Ferner ist es erforderlich, vor dem
Inkrafttreten des Bebauungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt des
Landkreises die Sportflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Südliches
Ilmenautal und Tiergarten" herauszulösen. Das entsprechende Teilaufhebungsverfahren
wird zur Zeit vom Landkreis Lüneburg als Unterer Naturschutzbehörde
durchgeführt und im Laufe der nächsten Monate abgeschlossen. Nach
Anlage 1 zum UVP-Gesetz ist für das Bebauungsplangebiet insgesamt weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung
noch eine allgemeine Vorprüfung erforderlich. Um die Belange von Natur und
Landschaft gebührend zu berücksichtigen, wurde ein Grünordnungsplan erarbeitet. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im übrigen im Bereich der Straße
"Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
"Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant. In
dem bisherigen Verfahrensablauf sind die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3
Abs. 1 BauGB), die förmliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) durchgeführt worden, so dass dieser
Bauleitplan nebst örtlicher Bauvorschrift nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen werden kann. Die Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) und der
Grünordnungsplan sind ebenfalls zu beschließen. Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
03.02.2004 bis einschließlich 17.03.2004 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 04.02.2004 der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 18.02.2004 bis 17.03.2004
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.01.2004 über die Durchführung
dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des
Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen geringfügig
geändert, ohne die Grundzüge der Planung zu berühren. Eine erneute öffentliche
Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich. Im wesentlichen
werden Keller nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen. Bedingung ist, dass
"bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung
oder Beeinträchtigung des Grundwassers führen, unzulässig sind". Kellerdrainagen
sind somit ausgeschlossen, der Bau von Kellern in Form einer wasserdichten
Wanne jedoch zugelassen. Die textliche Festsetzung Nr. 3.4 in der Planzeichnung
sowie Pkt. 5.2 in der Begründung wurden entsprechend geändert. Bezüglich der
Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Straßenbereich erfolgte unter Pkt. 3.2
der textlichen Festsetzungen in der Planzeichnung eine redaktionelle Korrektur.
Einige nicht ortstypische Bäume und Sträucher in den Pflanzlisten der Planzeichnung,
der Begründung und des Grünordnungsplanes wurden gestrichen. Beim Thema Waldumwandlung
wurden die Pflanzvorschläge teilweise geändert. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan und der
Grünordnungsplan sind im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118
"Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2.
Der
Bebauungsplan Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die
Begründung hierzu nebst Grünordnungsplan. 3.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118 umfasst im Bereich der Straße
"Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
"Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant. |
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