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Vorlage - VO/0999/04  

 
 
Betreff: Das Neue Kommunale Rechnungswesen;
Produkte im Bereich Kultur
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Lorenz Mehl
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Mehl-alt, Lorenz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
12.05.2004 
Öffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses zurückgestellt   
05.10.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In Niedersachsen ist bis zum Jahre 2010 das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ einzuführen. Für die umfassende Einführung einer Kosten- und Leistungsrechung müssen alle erbrachten Leistungen der Verwaltung als Kostenträger (Produkte) abgebildet werden.

 

Für den Bereich Kultur wurden folgende Kostenträger gebildet:

 

1.      Bereich 41 (allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Dienstbesprechungen, Sitzungsdienst u.ä.)

 

2.      Kulturberatung

 

3.      Kulturförderung

  1. Kulturförderung eigene Mittel
  2. Kulturförderung Drittmittel

 

4.      Informationen und Öffentlichkeitsarbeit (auch eigene Veranstaltungen, Plakatierung u.ä.)

 

5.      Service und sonstige Dienstleistungen (Veranstaltungsstätten, Straßenbenennung u.ä.)

 

 

Diesen  6 Produkten / Kostenträgern werden im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechung Kostenarten untergeordnet, die weitestgehend den bisherigen Ausgabehaushaltsstellen entsprechen (z.B.: Personalkosten, Zuweisungen und Zuschüsse, Unterhaltung der Gebäude usw.).

Dadurch kann eine Aussage getroffen werden, welche Leistungen im Einzelnen für das Produkt erbracht wurden und aus welchen Einzelleistungen sich die Gesamtkosten zusammensetzen.

 

Weiterhin werden den Produkten auch Kostenstellen zugeordnet.

Unter dem Begriff Kostenstellen versteht man eine Aufgliederung der verschiedenen Leistungsempfänger. Um hier keine zu unübersichtliche Masse an Namen zu bekommen, wurden für den Bereich Kultur lediglich die häufig wiederkehrenden Einrichtungen als einzelne Kostenstellen bezeichnet (z.B. Ratsbücherei, Literaturbüro, Salzmuseum usw.).

Die Vereine und Kulturschaffenden, die keine eigene Kostenstelle haben, finden sich in folgenden Kostenstellen wieder:

 

40114091 Sonstige Einrichtungen, Museen und Vereine und

40114093 sonstige Externe

 

Zukünftig werden bei allen Rechnungsbuchungen Zuordnungen zu den Kostenträgern und Kostenstellen, nach entsprechenden Kostenarten erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          15,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen: