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Vorlage - VO/9619/21  

 
 
Betreff: Kulturelle Jugendarbeit im Salon Hansen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Niklas Hampe
Federführend:05-1 - Strategische Führungsunterstützung Beteiligt:Fachbereich 4 - Kultur
Bearbeiter/-in: Hampe, Niklas   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
08.07.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Kontext des Gesamtkonzeptes zur Neuaufstellung der Jugendarbeit in der Innenstadt, bereitet die Hansestadt den Abschluss eines Zuschuss- und Kooperationsvertrages mit dem Originalton Lüneburg e.V. vor. Ziel ist die Etablierung von niedrigschwelligen Angeboten kultureller Jugendarbeit im Salon Hansen.

Kinder- und Jugendarbeit in der Hansestadt Lüneburg bildet eine zentrale Säule der sozialen Infrastruktur zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, die Entwicklungsbedingungen junger Menschen positiv zu beeinflussen und ihnen einen kinder- und familienfreundliches Umfeld zu ermöglichen. Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Hansestadt. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, wie Gruppenangebote und Projekte, als auch die offene Jugendarbeit und stadtteilorientierte Angebote. Gemäß §11 Abs. (1) und Abs. (2) Sozialgesetzbuch VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Neben der Jugendarbeit, die von Jugendverbänden, Vereinen oder Trägern organisiert wird, übernimmt die Hansestadt als öffentlicher Träger ein breites Spektrum an Aufgaben. Dabei sind die Angebote der städtischen Jugendpflege dezentral ausgerichtet und durch Jugendtreffs und mobile Mitarbeiter*innen in den Stadtteilen präsent – je nach den aktuellen Bedarfen vor Ort. Die Angebote und Projekte orientieren sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, an ihren Erfahrungen, Bedürfnissen und Herausforderungen. Angesichts der gesellschaftspolitischen Ereignisse ist auch die Förderung von Partizipation, Demokratie und kultureller Vielfalt eine wichtige Querschnittsaufgabe. Im Zuge dessen entwickelt die Jugendpflege ihr Programm und Aufgabenspektrum kontinuierlich weiter.

Die Angebote richten sich an Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren – unabhängig von Geschlecht, Religion, kulturellen oder sozialen Hintergründen. Zentraler Bestandteil der Arbeit ist die Vernetzung und Kooperation der Jugendpflege mit einer Vielzahl unterschiedlichster Einrichtungen, Initiativen und Akteuren.

Zu den Aufgaben zählen:

- Offene Kinder- und Jugendarbeit

- Zusammenarbeit mit Schulen

- Jugendförderung

- Jugendschutz

- und Partizipation.

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 12.11.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Schaffung eines sozial-kulturellen Zentrums geeignete Immobilien zu evaluieren und eine Umsetzung zur Schaffung eines sozial-kulturellen Zentrums für Jugendliche zu prüfen. In der Sitzung am 09.03.2021 stellte die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss den Sachstand der Planung zu einem dezentralen "Haus der Jugend" vor.

Die Verwaltung stellte in dieser Sitzung ein innovatives Konzept vor, dass eine dezentrale Jugendarbeit mit verschiedenen Schwerpunkten an verschiedenen Standorten vorsieht. Bestandteil des Konzepts sind:

-              Räume und Angebote der verbandlichen und gruppenbezogenen Jugendarbeit in der Finkstraße (Café Finke)

-              Ein innovativer Ansatz der kulturellen Jugendarbeit im Salon Hansen durch den gemeinnützigen Verein Originalton e.V.

-              Räume und Angebote des Stadtjugendrings in der Wandfärberstraße

-              Räume und Angebote der interkulturellen Jugendarbeit im Mosaique

-              Offene Jugendarbeit in einem Jugendzentrum in der Innenstadt.

Kulturelle Bildung und Jugendarbeit ermöglicht jungen Menschen die Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft und fördert kognitive, emotionale und kreative Kompetenzen. Sie trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei, vermittelt Werte, fördert Urteilskraft und Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit, die Entwicklung eines ästhetischen Bewusstseins sowie die Fähigkeit zu Toleranz und sozialem Verhalten. Kulturelle Jugendarbeit und Bildung von Kindern und Jugendlichen sollte immer Bestandteil einer ganzheitlich gedachten Vermittlungsarbeit von Kultureinrichtungen und -initiativen sein, und ist insofern auch ein wichtiges Ziel der Kulturförderung der Hansestadt Lüneburg. Die Ergänzung bereits in Lüneburg bestehender Angebote, durch die Entwicklung neuer, niederschwellig zugänglicher Angebote im Salon Hansen wird bestehende Lücken im Gesamtangebot kultureller Bildung in Lüneburg schließen und dieses bereichern, und neue Akteurspartnerschaften über den Kulturbetrieb hinaus fördern. Die Etablierung eines zielgruppengerechten Ortes der kulturellen Bildung und Jugendarbeit schafft Synergieeffekte für den gesamten Kulturbetrieb in der Hansestadt, bestehende Kultureinrichtungen erhalten die Möglichkeit vor Ort niederschwellig neue Zielgruppen für ihre Kulturangebote anzusprechen. Der Verein Originalton mit seiner langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen und als neuer gemeinnütziger Betreiber des Salon Hansen bietet sich als Kooperationspartner für diese Arbeit an.

In diesem Sinne strebt die Verwaltung die Förderung der kulturellen Jugendarbeit durch die Bezuschussung des Originalton Lüneburg e.V. zur Durchführung entsprechender Angebote der kulturellen Jugendarbeit an.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 201€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 25.000€ 2021

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X 25.000€ für 2021 über Soforthilfepaket für Kinder und Jugendliche

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 57410,57720 

 Produkt / Kostenträger: 36500102, 21100103

 Haushaltsjahr: 2021 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n: