Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 29.01.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Häcklingen Nr. 4 "An der Kiesgrube" im Rahmen eines 2. Änderungsverfahrens zu ändern. Zurzeit ist im Änderungsbereich eine Fläche für die Landwirtschaft mit der Zweckbestimmung Gartenbaubetrieb festgesetzt. Vormals befand sich dort eine Kiesgrube. Diese
Planänderung wird erforderlich, um insbesondere auf den verfüllten Flächen
durch die Festsetzung eines reinen Wohngebietes die Errichtung von 7 - 10
Einfamilienhäusern zu ermöglichen, die das Baugebiet in Häcklingen zwischen den
Straßen am Sonnenhang und Eichenhain sowie nördlich des Triftweges arrondiert
und komplettiert. Es besteht in Häcklingen noch immer Nachfragebedarf nach
bebaubaren Grundstücken, so dass nunmehr dieser noch freie Bereich der
ehemaligen Kiesgrube einer Wohnbebauung zugeführt werden soll. Eine Bebauung
zum jetzigen Zeitpunkt wird auch dadurch möglich, dass die früher den Bereich
überspannenden Freileitungen zwischenzeitlich abgebaut worden sind. Mit
diesem Bebauungsplan werden zudem die landschaftspflegerischen Ersatz- und
Ausgleichsmaßnahmen geregelt sowie die Erschließung der Grundstücke festgelegt.
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Siehe jedoch den anliegenden grünordnerischen Fachbeitrag. Parallel zu diesem
Bebauungsplanverfahren ist auch der Flächennutzungsplan im Rahmen eines 44.
Änderungsverfahrens entsprechend zu überarbeiten. Die
angesprochene ehemalige Kiesgrube ist bis zum Jahre 1974 wieder aufgefüllt
worden. Zwei durch die Stadt bzw. den Investor in Auftrag gegebene
Bodengutachten halten eine Bebauung mit Wohngebäuden unter geringfügigen Auflagen
für denkbar. Im Bebauungsplan wird auf die Begrenzung der ehemaligen Kiesgrube
und darauf hingewiesen, dass vor Baubeginn im Abgrabungsbereich eine
Baugrunduntersuchung notwendig ist. In
dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide (06.02.2002) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich
Stadtplanung (21.02. bis 06.03.2002) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange
haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom
30.01. bis 08.03.2002 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und
Stellung zu nehmen. Als
nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den vom Ingenieurbüro
Gosch - Schreyer - Partner ausgearbeiteten Auslegungsentwurf nebst Begründung
und grünordnerischem Fachbeitrag sowie über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern
erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher
Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes
ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung mit grünordnerischem Fachbeitrag
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: 1.
Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Häcklingen Nr. 4 "An der
Kiesgrube" - 2. Änderung nebst Begründung und grünordnerischem Fachbeitrag
wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird
beschlossen. 2.
Die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. |
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