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Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH wird er Wirtschaftsplan 2021 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisungen zu versehen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 30.04.2021 den von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.
Das Jahresergebnis 2021 ist mit einem Jahresfehlbetrag von 785.570 € geplant, bei Gesamterlösen von 3.205.916 €.
Der Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH ist im Fusionsvertrag zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg geregelt (VO/2830/08).
Der städtische Zuschussanteil (25,1 %) für 2021 i.H.v. 108.000 € ist im Haushaltsplan berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: 108.000 Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 27100102 Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2021
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2021 zuzustimmen.
Der städtische Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH für 2021 beträgt 108.000 €.
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