Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Am 1. Januar 2011 ist in Niedersachsen das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten. Zur Durchsetzung der Ziele haben die Dienststellen gemäß § 15 NGG Gleichstellungspläne zu erstellen, die die Beschäftigtenstruktur und ihre Ursachen analysieren und für einen Drei-Jahres-Zeitraum Ziele für den Abbau von Unterrepräsentanz und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit festschreiben.
Der anliegende Gleichstellungsplan der Hansestadt Lüneburg gilt für die Zeit von Januar 2021 bis Dezember 2023. Die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg wurde gemäß § 20 NGG bei der Aufstellung des Gleichstellungsplanes vorab beteiligt. Der Gleichstellungsplan ist gemäß § 15 NGG allen Beschäftigten zur Kenntnis zu geben. Die Veröffentlichung soll im Intranet der Hansestadt Lüneburg erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Gleichstellungsplan der Hansestadt Lüneburg für den Zeitraum Januar 2021 bis Dezember 2023
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