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Vorlage - VO/9478/21  

 
 
Betreff: Gleichstellungsplan der Hansestadt Lüneburg gemäß § 15 des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes für den Zeitraum Januar 2021 bis Dezember 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 11 - Personalservice Bearbeiter/-in: Künzel, Katharina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung Kenntnisnahme
09.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Am 1. Januar 2011 ist in Niedersachsen das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten. Zur Durchsetzung der Ziele haben die Dienststellen gemäß § 15 NGG Gleichstellungspläne zu erstellen, die die Beschäftigtenstruktur und ihre Ursachen analysieren und für einen Drei-Jahres-Zeitraum Ziele für den Abbau von Unterrepräsentanz und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit festschreiben.

 

Der anliegende Gleichstellungsplan der Hansestadt Lüneburg gilt für die Zeit von Januar 2021 bis Dezember 2023. Die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg wurde gemäß § 20 NGG bei der Aufstellung des Gleichstellungsplanes vorab beteiligt.

Der Gleichstellungsplan ist gemäß § 15 NGG allen Beschäftigten zur Kenntnis zu geben. Die Veröffentlichung soll im Intranet der Hansestadt Lüneburg erfolgen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Gleichstellungsplan der Hansestadt Lüneburg für den Zeitraum Januar 2021 bis Dezember 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gleichstellungsplan_der_Hansestadt_Lüneburg_2021 (1129 KB)