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Vorlage - VO/0976/04  

 
 
Betreff: 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" - Teilbebauungsplan II - einschließlich örtlicher Bauvorschrift; Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 27.01.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 "Am Ebensberg" - Teilbebauungsplan II – "Gebiet zwischen Allensteiner Straße und Breslauer Straße" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im Rahmen eines 12. Änderungsverfahrens zu ändern.

 

In dem in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Änderungsbereich ist es in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen, dass die städtebaulich grundsätzlich wünschenswerte maßvolle Verdichtung im Bestand durch zusätzliche Einzelhäuser im Rahmen der festgesetzten Baugrenzen nicht nach den Wünschen der Bauwilligen erfolgen konnte und somit unterblieb. Wesentliches Ziel dieser 12. Änderung ist daher eine Anpassung der Festsetzungen an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 und eine Veränderung der bisherigen Baugrenzen unter Beibehaltung der bisherigen Grundflächenzahlen. Da die Grundflächenzahlen nicht erhöht und gegenüber dem bisherigen Maß keine zusätzliche Bodenversiegelung zugelassen werden soll, sind somit keine weitergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Die Erstellung eines Grünordnungsplanes ist daher im Rahmen dieses Änderungsverfahrens nicht erforderlich, ebenso die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (04.02.2004) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (18.02. bis 02.03.2004) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer förmlichen Beteiligung in der Zeit vom 30.01. bis zum 05.03.2004 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als Ergebnis dieser Verfahrensschritte wurde die Begründung aktualisiert. Siehe Vermerk des Bereiches 61 vom 11.03.2004. Änderungen der Planzeichnung sind nicht erfolgt.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Vermerk, Verfahrensübersicht, Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-0976-04 (121 KB)      
Anlage 2 2 Auswertung TöB (20 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Anlage 3 3 Verfahrensübersicht VO-0976-04 (44 KB)      
Anlage 4 4 Begründung (37 KB) PDF-Dokument (17 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

1.      Dem Auslegungsentwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" - Teilbebauungsplan II - "Gebiet zwischen Allensteiner Straße und Breslauer Straße" einschließlich örtlicher Bauvorschrift  über die Gestaltung nebst Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

2.      Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.