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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 27.01.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 "Am Ebensberg" - Teilbebauungsplan II – "Gebiet zwischen Allensteiner Straße und Breslauer Straße" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im Rahmen eines 12. Änderungsverfahrens zu ändern. In
dem in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Änderungsbereich ist es in den
letzten Jahren immer wieder vorgekommen, dass die städtebaulich grundsätzlich
wünschenswerte maßvolle Verdichtung im Bestand durch zusätzliche Einzelhäuser
im Rahmen der festgesetzten Baugrenzen nicht nach den Wünschen der Bauwilligen
erfolgen konnte und somit unterblieb. Wesentliches Ziel dieser 12. Änderung ist
daher eine Anpassung der Festsetzungen an die aktuelle Baunutzungsverordnung
(BauNVO) vom 23. Januar 1990 und eine Veränderung der bisherigen Baugrenzen
unter Beibehaltung der bisherigen Grundflächenzahlen. Da die Grundflächenzahlen
nicht erhöht und gegenüber dem bisherigen Maß keine zusätzliche
Bodenversiegelung zugelassen werden soll, sind somit keine weitergehenden
Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Die Erstellung eines
Grünordnungsplanes ist daher im Rahmen dieses Änderungsverfahrens nicht
erforderlich, ebenso die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. In
dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide (04.02.2004) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich
Stadtplanung (18.02. bis 02.03.2004) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange
haben ebenfalls anlässlich einer förmlichen Beteiligung in der Zeit vom 30.01. bis
zum 05.03.2004 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Als Ergebnis dieser Verfahrensschritte wurde die Begründung
aktualisiert. Siehe Vermerk des Bereiches 61 vom 11.03.2004. Änderungen der
Planzeichnung sind nicht erfolgt. Als
nächster Verfahrensschritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern und
den Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit geboten, Anregungen
vorzubringen. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes
ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Vermerk, Verfahrensübersicht, Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: 1.
Dem
Auslegungsentwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am
Ebensberg" - Teilbebauungsplan II - "Gebiet zwischen Allensteiner
Straße und Breslauer Straße" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Begründung wird
zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. 2.
Die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. |
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