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Sachverhalt: Gemäß Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 05.08.2002 (Vorlage-Nr. VO/0160/02) haben der Verein Frauen helfen Frauen e.V. und die Stadt Lüneburg für die Jahre 2002 bis 2004 eine Vereinbarung über eine feste, nicht indexgekoppelte (Mit-)Förderung des Betriebs des Frauenhauses abgeschlossen. Eine automatische Verlängerung des Vertragswerkes wurde nicht mit aufgenommen. Die
Arbeit des Vereines hat sich in der Vergangenheit bewährt und ist auch
weiterhin als förderungsfähig anzusehen; insbesondere ist der Betrieb des
Frauenhauses nicht durch die inzwischen eingerichteten Beratungsstellen
für von männlicher Gewalt betroffene Frauen überflüssig geworden. Neben die
Förderung der Stadt tritt noch die des Landes sowie die des Landkreises. Leider
ist die Landesförderung (noch) nicht dauerhaft vertraglich abgesichert.
Hier wird vielmehr jährlich (mit hohem Verwaltungsaufwand und seit 20 Jahren)
eine Einzel-Antragsprüfung und -bewilligung vorgenommen, was nach Ansicht der
Verwaltung dringend änderungsbedürftig wäre. Der
Landkreis Lüneburg wird dem Kreis-Sozialausschuss ebenfalls die Verlängerung
des Vertrages um weitere 3 Jahre zur Beschlussfassung vorlegen. Der
Vertragsentwurf liegt als Anlage bei; inhaltlich wurden keine Veränderungen
vorgenommen, in Absprache zwischen Landkreis und Stadt Lüneburg wird
vorgeschlagen, keine Kürzung des jeweiligen Zuschussbetrages (städtischer
Anteil: 37.000,-- €) vorzusehen, aber auch keine Anpassung an inzwischen
gestiegene Kosten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 30.-
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine,
etc. b) für die
Umsetzung der Maßnahmen: c) an
Folgekosten: 2005, 2006 und 2007 jeweils 37.000.- € d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein X Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: ./. Anlagen: Vertrag "Frauen helfen Frauen
e.V."
Beschlussvorschlag: Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss dem als
Anlage beigefügten Vertrag „Frauen helfen Frauen e.V.“ und der Stadt Lüneburg
zuzustimmen. |
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