Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Deutsche Bahn berichtet seit Januar 2019 in sog. "Gläsernen Werkstätten" zum aktuellen Verfahrensstand der Bundesverkehrswegeplanung "Optimiertes Alpha-E" zu Planungen, zum weiteren Vorgehen und zur umfänglichen Bewertung von Szenarien/Varianten eines dreigleisigen Ausbaus Lüneburg-Uelzen unter Berücksichtigung alternativer Laufwege. Im Verkehrsausschuss der Hansestadt wird hierzu regelmäßig informiert, letztmalig am 27.01.2021.
Hinsichtlich der Historie wird auf die Vorlagen VO/6676/16, VO/7195/17, VO/8721/19 und VO/8721/19-1, VO/9251/20 und VO/9251/20-1 verwiesen.
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses der Gläsernen Werkstatt wurden durch die Deutsche Bahn bereits verschiedene Varianten eines dreigleisigen Ausbaus Lüneburg-Uelzen näher untersucht und hinsichtlich eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) nach der BVWP-Systematik bewertet. Bisher erreichte keine der untersuchten Varianten eines Ausbaus auf der Bestandsstrecke oder mit bestandsnahen Umfahrungen ein NKV von >1,0, welches eine Volkswirtschaftlichkeit der Maßnahme bedeuten würde und grundsätzliche Voraussetzung für ihre Umsetzung wäre.
In den letzten drei Veranstaltungen wurde durch die Deutsche Bahn und von ihr beauftragte Fachplaner die von Bürgerinitiativen parallel zum Planungsprozess der Deutschen Bahn beauftragte Konzeption zum Ausbau der Bestandsstrecke der Vieregg-Rössler GmbH mit dem Titel "Ermittlung der erforderlichen Ausbaumaßnahmen der Eisenbahnstrecke Hamburg - Hannover unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Bundesverkehrswegeplan ("Optimiertes Alpha-E"), des Deutschland-Takts, der Umroutung von Güterzügen" hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit intensiv betrachtet und vorgestellt.
Im Vordergrund der Gläsernen Werkstatt am 16.02.2021 standen
1. die Darstellung der baulichen Auswirkungen der Vieregg-Rössler-Studie in der Ortslage Lüneburgs und 2. die Darstellung einer möglichen bestandsnahen Ortsumfahrung in der Region Lüneburg auf Grundlage der im Bundesverkehrswegeplan verankerten Maßnahme "Optimiertes Alpha-E + Bremen".
zu 1.: Wesentliche Aussagen der Vieregg-Rössler-Studie wurden durch die Untersuchungen der Fachplaner der Deutschen Bahn widerlegt. Insbesondere die angeblich nur gering erforderliche Trassenverschwenkung von wenigen Metern und die angeblich ausschließlich auf Bahngrund realisierbare Ausbaulösung konnte von den Fachplanern nicht bestätigt werden. Auf Grundlage einer im Auftrag der Deutschen Bahn erstellten 3D-Visualisierung besteht bei Umsetzung der Vieregg-Rössler-Studie vielmehr auch erheblicher Flächenbedarf auf Flächen im Eigentum der Stadt und Privater mit entsprechenden dauerhaften Eingriffen in vorhandene Bausubstanz. Exemplarisch zu nennen sind der ZOB, der Radspeicher, die Bahnhofstraße, Gewerbeflächen im Lüner Weg und südlich des ZOB.
Näheres zu den deutlichen Auswirkungen der Konzeptionierung für einen Bestandsstreckenausbau auf Grundlage der Vieregg-Rössler-Studie im Abschnitt Lüneburg wird die Verwaltung in der Sitzung anhand einer Präsentation erläutern.
zu 2.: In der Sitzung am 16.02.2021 wurde in Form einer Korridorbetrachtung und einer mehrperspektivischen Visualisierung eine sogenannte, zwischen der Gemeinde Reppenstedt und der Hansestadt Lüneburg verlaufende Konstruktionstrasse präsentiert, die nach Aussage der Fachplaner unter Berücksichtigung raumplanungsrelevanter Parameter im Rahmen einer Sensitivitätsbetrachtung als umsetzbar eingestuft werden kann.
Die Umsetzbarkeit der Konstruktionstrasse wurde im Rahmen der durchgeführten Videokonferenz angezweifelt. Insbesondere die vollständige Berücksichtigung von kommunalen Bauleitplanungen und schützenswerten Arealen sei nicht gewährleistet. Die Forderung nach einer raumordnerischen Betrachtung, wie sie bereits durch den Rat der Hansestadt Lüneburg mit VO/6676/16 eingefordert wurde, stelle sich nun mit Nachdruck erneut. Näheres hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung anhand einer Präsentation einschließlich einer entsprechenden Kartierung erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 44 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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