Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Mai 2021 wird voraussichtlich das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Eisenbahnbrücke Bleckeder Landstraße eingeleitet. Um Anwohner, Politik, Verbände und Vereine über die bevorstehenden Maßnahmen zu informieren, hat am 17.02.2021 eine Online-Bürgerinformationsveranstaltung mit dem Projektteam, bestehend aus DB, AGL und der Hansestadt stattgefunden.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Bahn, der Hansestadt Lüneburg sowie der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL). Es ist geplant, die Brücke um rund 7 Meter aufzuweiten und die Durchfahrt um einen halben Meter zu erhöhen. Der Fußweg wird verbreitert und auf der Fahrbahn entsteht ein Radfahrstreifen. Zusätzlich wird eine Abbiegespur zum Bahnhof eingerichtet. Die neue Baukonstruktion macht die Brücke leiser und stellt langfristig einen reibungslosen Zugverkehr sicher. Die vorhandene Kanalisation muss aus der Straße weichen, da die zukünftige Überdeckung nicht mehr gegeben ist.
Die Eisenbahnbrücke stammt aus den Jahren 1877/1927, führt fünf Gleise über die Bleckeder Landstraße und hat das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht. Die Deutsche Bahn muss die Brücke ersetzen. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen sicheren Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten. Die Anzahl der Gleise bleibt unverändert. Der Neubau der Brücke steht nicht in Verbindung mit dem geplanten Ausbau zwischen Hamburg, Bremen und Hannover (Alpha-E).
Über den Projektfortschritt und die Ergebnisse der Online-Bürgerinformation werden die Projektbeteiligten in der Sitzung berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 72 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Gesamtprojekt 13,3 Mio. Euro c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107 Haushaltsjahr: 2021 - 2024
e) mögliche Einnahmen: - Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, 60% der zuwendungsfähigen Kosten - Bildungsfonds II
Anlage/n: keine
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