Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Seit dem 01.01.2009 hatten der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg die interkommunale Zusammenarbeit im Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten und des Familienservicebüros vereinbart. Es kam im Jahre 2020 zu einer Aufkündigung der Vereinbarung. In der Folge wird die bisherige gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte von Landkreis und Hansestadt, Frau Maret Bening, in Gänze zum Landkreis wechseln.
Gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Rat über die Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten, für die Abberufung ist die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Frau Maret Bening wird mit Ablauf des 31.12.2020 als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg abberufen und damit von den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten entbunden.
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