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Vorlage - VO/9269/20  

 
 
Betreff: Landschaftsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Frau Hesebeck
2. Herr Zurheide
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Uder, Miriam
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Entscheidung
28.04.2021 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Am 24.05.2019 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten der Entwurf des Landschaftsplans erstmals vorgestellt.

Um dessen Inhalte der Öffentlichkeit transparent darzustellen, wurde anschließend die digitale Zugänglichkeit über die städtische Homepage und das Geoportal des Landkreises Lüneburg eingerichtet. Im Landschaftsplan wurden auch die Ergebnisse des städtischen Klimagutachten einbezogen. Die Fertigstellung dieses gutachterlicher Fachplan erfolgte im September 2019 und konnte erst nachträglich vollumfänglich eingearbeitet werden.

Der Landschaftsplan wurde am 29.10.2019 den Ortsräten und Ortsvorständen auf Wunsch des Fachausschusses gesondert vorgestellt.

Auf der Grundlage der gesetzlich vorgegebenen Strategischen Umweltprüfung (SUP) erfolgte im Zeitraum vom 15.11.2019 bis zum 24.01.2020 die öffentliche Auslegung des Planwerks. Zu der Auslegung sind 7 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, zwei von Naturschutzverbänden, 18 Stellungnahmen von Privaten, zwei von politischen Parteien sowie eine von der Bürgerinitiative “Grünzug West“ eingegangen. Ein Großteil der Stellungnahmen bezog sich auf die Flächen des Grünzugs West. Insbesondere wird dabei die Planung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 „Digital-Campus angesprochen.

Einige Stellungnahmen befassten sich mit der Vergleichbarkeit und vermeintlichen Differenzen zu Aussagen des Landschaftsrahmenplans (LRP) sowie der Vorgängerplanung. Dies wiederum auch insbesondere auf den Bereich des Grünzugs West.
Andere Anregungen bezogen sich auf eine Detaillierung von Maßnahmen, die jedoch auf der Maßstabsebene des Landschaftsplans (1:5.000) nicht darstellbar sind.

Die Stellungnahme des Landkreises Lüneburg fiel weitgehend positiv aus.

Vielfach zeigte sich, dass die juristische Bedeutung des Landschaftsplans nicht deutlich genug erkannt wurde. Der Landschaftsplan gilt lediglich als gutachterlicher Fachplan, der keine Rechtsverbindlichkeit entwickelt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Hinblick auf konstruktive Hinweise und Anregungen geprüft und in Einzelfällen in die Planung integriert.

Mit der Einladung zum Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vom 10.03.2021 sind den Ausschussmitgliedern bereits der Erläuterungsbericht, das Ziel- und Entwicklungskonzept sowie die Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus dem SUP-Verfahren zugegangen.

Das Büro EGL wird die überarbeitete Fassung des Landschaftsplans in der Sitzung vorstellen, auf die Schwerpunkte der Stellungnahmen eingehen und deren Beurteilung und Wertung erläutern.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  102 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:  95.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 74000Rückstellung/77010

 Produkt / Kostenträger: 551001 / 55100102

 Haushaltsjahr:  2020

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Keine

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Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Stammbaum:
VO/9269/20   Landschaftsplan   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün   Beschlussvorlage
VO/9269/20-1   Landschaftsplan   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün   Beschlussvorlage