Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der zum Haushaltsjahr 2021 vorliegende Haushaltsplan-Entwurf wurde nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt. Er enthält neben den Planzahlen des Vorjahres 2020 auch das Rechnungsergebnis 2019 und erlaubt damit einen Vergleich mit den Ist-Daten des Vorvorjahres.
Der Haushaltsplan umfasst insgesamt 29 Teilhaushalte. Im Teilhaushalt 53000 – Bildung und Betreuung – sind folgende Produkte für den Schulausschuss relevant:
Produkt 211001Grundschulen Produkt 216001Oberschulen Produkt 217001Gymnasien Produkt 218001Gesamtschulen Produkt 221001Förderschulen Produkt 243001Sonstige schulische Aufgaben Produkt 244001Kreisschulbaukasse
In der Sitzung werden zur laufenden Entwicklung dieser Produkte nähere Erläuterungen gegeben.
Die von der Hansestadt den Schulen innerhalb des Ergebnishaushaltes zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen der Verbesserung der pädagogischen Lernsituation an den 19 Schulen der Hansestadt. Es werden im Rahmen eigener Budgetverantwortung den Schulen Pauschalmittel für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens (4221), die Beschaffung beweglicher Vermögensgegenstände bis 1.190,- € (4222) die Beschaffung von Lehr- und Lernmittel (4271) und die Geschäftsaufwendungen (4431) vom Schulträger bereitgestellt. Über die Verwendung wird haushaltsjahrübergreifend meist zu Beginn des Schuljahres in den Gremien der Schulen eigenverantwortlich entschieden.
Dazu hatte die Hansestadt bereits im Jahre 2007 beschlossen, die Pauschalen für Lehr- und Lernmittel und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens um 5 % und ab 2008 jährlich um 2 % bezogen auf das jeweilige Vorjahr zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass diese Pauschalmittel jährlich der aktuellen Schülerzahl angepasst werden.
Diese Entscheidung erbrachte eine wirksame Sicherung der Unterrichtssituation in den städtischen Schulen und genießt hohe Akzeptanz bei den Lehrkräften und Eltern.
Die Schulverwaltung benötigt zudem u.a. für den laufenden Betrieb die Haushaltsmittel für Schwimmunterricht, Schülertransport zu den verschiedenen Sporthallen, dem Freibad und dem Hallenbad, für Kochunterricht, für das SCHUBZ und insbesondere für die „sonstigen Zuschüsse“.
Diese sind unter Produkt 211001 Grundschulen 2.06 – 4318 erfasst als Mittel für die Bezuschussung der Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung von Grundschülern (z.B. ÜMI oder KINAMI) und der Unterstützung der pädagogischen Angebote in Ganztagsschulen (GTS). Die Ganztagsschulen werden durch die Erlasslage seit dem 01.08.2014 vom Land Niedersachsen in weit stärkerer Weise als zuvor gefördert. Allerdings zeigt es sich, dass die Landesmittel nicht vollständig den tatsächlichen Bedarf der Schulen abdecken. So ist es den Schulen in der Regel nur möglich, an drei von fünf Wochentagen ein Ganztagesangebot anzubieten. Viele Eltern benötigen aber ein sicheres (Bildungs- und) Betreuungsangebot an fünf Tagen. Hier schaffen die Einrichtungen der Nachmittagsbetreuung bzw. der Randzeitenbetreuung an GTS die notwendige zeitliche Absicherung.
Deutlich im Trend liegt weiterhin die Erwartung der Eltern von Erstklässlern, dass die Grundschule die ganztägige Betreuung, wie es die Familien aus Kindertagesstätte gewohnt sind, fortsetzt. Dieses erfordert neben dem Ausbau von Ganztagsschulen auch die Erhöhung der Platzangebote in den Betreuungseinrichtungen, so dass eine Verringerung des städtischen Mitteleinsatzes nicht abzusehen ist.
Es wird daher vorgeschlagen, den Ansatz der „sonstigen Zuschüsse“ bei 800.000,- € wie im Vorjahr zu belassen. Davon entfallen 763.000 € auf die Grundschulen und 37.000 € auf die weiterführenden Schulen.
Zur besonderen Unterstützung von Ganztags-Grundschulen setzt die Hansestadt seit dem Schuljahr 2018/19 Koordinatorinnen für den Ganztag auf Halbtagsstellen in den Schulen ein. Mit dieser Maßnahme soll die Schulleitung als Verantwortliche für den Ganztag entlastet und die Qualität der Arbeit in der GTS gestärkt werden. Die genauere inhaltliche Ausgestaltung dieser Stellen wird in Abstimmung mit den Schulleitungen festgelegt. Die erforderlichen HH-Mittel sind unter Produkt 211001 Grundschulen 2.01 – 4010 bei den allgemeinen Personalkosten der Schulverwaltung miterfasst.
Einen weiteren wichtigen Faktor innerhalb des Teilhaushaltes Bildung stellen die investiven Vorhaben des Finanzhaushaltes dar. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Bildungs- und Investitionsfonds II, der insbesondere den Ausbau städtischer Schulen zu Ganztagsschulen in den kommenden Jahren sichert und weitere investive Vorhaben in den Schulen und Kitas beinhaltet. Neben den diversen baulichen Vorhaben in Schulen sind auch Mittel für die Verbesserung der IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung vorgesehen. Am 08.08.19 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen in Kraft getreten. Von der Hansestadt Lüneburg können in Förderzeitraum Fördermittel bis zu 3.450.651,21 € beantragt werden. Die zu erwartenden Fördermittel sind im Investitionsprogramm über mehrere Jahresscheiben abgebildet worden. Über die Umsetzung der Richtlinie bei der Hansestadt Lüneburg wird regelmäßig im Schulausschuss berichtet.
Die Ratsmitglieder werden gebeten, zur Sitzung den Haushaltsplan-Entwurf mitzubringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
HH-Entwurf 2021 Produkte Schulen Teilhaushalt 53000 – Bildung und Betreuung
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Haushalt 2021 für den Teilhaushalt 53000
O a) wie vorgelegt O b) mit folgenden Änderungen
zur Kenntnis.
Der Schulausschuss empfiehlt, dass auch im Haushaltsjahr 2021 eine Anhebung der Pauschalen um 2 % erfolgt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||