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Vorlage - VO/9210/20  

 
 
Betreff: Antrag der Hansestadt Lüneburg zum Weltkulturerbe
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Dr. Düselder
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Kenntnisnahme
18.11.2020 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Kulturminister-Konferenz (KMK) hat im Juli 2020 beschlossen, die nationale Tentativliste zum UNESCO-Weltkulturerbe wieder zu öffnen, damit neue KandidatInnen aufgenommen werden können. Daher besteht erneut die Möglichkeit, sich – bei Erfüllung der Anforderungen der UNESCO-Konvention – für die Aufnahme eine Kulturdenkmals/einer Gruppe von Kulturdenkmalen zur Aufnahme auf die nationale Tentativliste des UNESCO-Weltkulturerbes zu bewerben.

 

Verfahren und Bewertungsmaßstab

In einem mehrstufigen Verfahren erfolgt zunächst eine Bewerbung bei den Kulturministerien auf Landesebene, welche eine fachliche Überprüfung v.a. hinsichtlich der Kriterien der UNESCO (gültige Konvention und aktuelle Entscheidungen des Welterbekomitees) vornehmen.

Einreichungen an das Niedersächsische MWK sind bis 31.03.2021 möglich. Zum 31.10.2021 werden nach erfolgter Prüfung auf Landesebene bis zu zwei Anträge pro Bundesland der KMK übergebe, welche nach Prüfung insbesondere der Qualität der authentisch erhaltenen Denkmalsubstanz, Plausibilität und Realisierungsaussichten bis Herbst 2023 eine Entscheidung darüber trifft, die wiederum 2024 vom Bund für die neue Tentativliste dem UNESCO-Welterbezentrum überreicht wird.

 

Maßstab für die Eintragung eines Kulturgut in die Welterbeliste ist „sein außergewöhnlicher universeller Wert“, der so außergewöhnlich sein muss, dass er „nationale Grenzen überschreitet und für gegenwärtige wie für künftige Generationen der Menschheit gleichermaßen bedeutend ist“ (Richtlinie f.d. Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt § 4).

Bewerbung der Hansestadt Lüneburg 2012

Die Hansestadt Lüneburg hatte sich auf Ratsbeschluss vom 23.02.2012 bereits 2012 um Aufnahme der Lüneburger Altstadt in die Tentativliste für die Anmeldung zur UNESCO-Welterbe-Liste beworben. Als vorteilhafte Auswirkungen der Aufnahme einer Stätte in die Welterbe-Liste wurden die erhöhte Aufmerksamkeit verschiedenster Akteure, der bereitgestellte Schutz und die Möglichkeit, Fördermittel der EU sowie von Bund und Land zu erhalten ebenso wie die positive Bedeutung für den Tourismus hervorgehoben. Der Antrag wurde nicht auf die Tentativliste aufgenommen, es gab lediglich die Empfehlung des MWK, sich gemeinsam mit anderen „Salzorten“ im In- und Ausland gemeinsam erneut zu bewerben.

Parallel zu dieser Antragsstellung gab es langjährige Überlegungen des Vereins Förderkreis Welterbe Lüneburg e.V., einen Antrag „Weltkulturerbe Lüneburger Heide. Eine Kulturlandschaft als Werk von Natur und Mensch“ zu stellen. Dieser hätte nach Vorberatung durch das MWK  allerdings nur als ein transnationales Projekt der Heidelandschaften Europas  Aussicht auf Erfolg gehabt. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2012 teilte das MWK mit, dass dem „außergewöhnlichen universellen Wert“ ein wesentlicher Stellenwert für die Auswahl der UNESCO_Welterbestätten zukommt.

 

Inhalt des Antrags 2021

Lüneburg ist Salzstadt, Hansestadt, Bürgerstadt und Renaissancestadt. In keiner weiteren nordeuropäischen Stadt haben sich die humanistischen Vorstellungen von gerechtem und tugendhaften Handeln im Sinne einer idealen „res publica“ in Architektur, Bildprogrammen und Ausstattung der repräsentativen Gebäude so umfangreich und gut erhalten wie in Lüneburg. Wissen, Bildung und ein weit über die lokalen und regionalen Grenzen hinausgehender Horizont spiegeln sich in einzigartiger Weise in den Gebäuden und Gebäudeensembles und ihrem ikonografischen Programm wieder. Lüneburg steht für einen eigenständigen Stadttyp Nordeuropas im Übergang vom späten Mittelalter zur Frühen Neuzeit, der sich dadurch auszeichnet, dass sich wirtschaftliche Prosperität auf der Grundlage der Lüneburger Saline mit einem politischen Selbstverständnis und Führungsanspruch verbindet und sowohl in der Architektur als auch in den archäologischen Zeugnissen und den  kulturgeschichtlichen Artefakten noch sichtbar und bewahrt geblieben ist.

 

Nicht nur die Anzahl der aus diesem stein- und bildgewordenen Denken entstandenen Gebäuden, sondern auch ihre Funktionalität spiegeln den Anspruch eines Gesamtkonzeptes städtischen Wohlstands auf der einen und Sozialfürsorge auf der anderen Seite wieder. Acht Kirchen zählte die Stadt mit ihren gut 10.000 Einwohnern schon vor der Reformation, Kirchen, in denen für das Seelenheil der Menschen gebetet gesorgt wurde. Mehrere Klöster und karitative Einrichtungen wie Hospitäler, deren Gebäudesubstanz noch heute erhalten ist, zeugen von dem Anspruch der bürgerlichen Führungsschichten, die sich als Patriziat bezeichneten, im Sinne einer Idealstadt mit einem einheitlichen wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen, aber auch sozialutopischen und ästhetischem Programm zu wirken und zu gestalten.

Aber nicht nur der Status als quasiautonome Reichsstadt und reiche Hansestadt macht die Besonderheit Lüneburgs aus. Im 17. Jahrhundert entwickeln sich die Offizin der Sterne, die Stern’sche Druckerei, zur bedeutendsten und zeitweise größten Druckerei Deutschlands, die mit dem Bibeldruck in ganz Europa bekannt wird. Das mächtige, bis heute erhaltene Gebäude der Druckerei stellt ein beeindruckendes Zeugnis des zweiten großen Wirtschaftsbetriebes in der frühneuzeitlichen Stadt neben der Saline dar.

 

Der Schwerpunkt des Antrag der Hansestadt Lüneburg zur Aufnahme in die Tentativliste sollte bei dem Alleinstellungsmerkmal der Verbindung von Bildung, Wirtschaft und Politik und deren sichtbaren und erhaltenen architektonischen Zeugnissen liegen.

 

Erfolgsaussichten der Antragsstellung

Die Kultusministerkonferenz der Länder hat in einer Handreichung 2017 festgestellt, dass die insbesondere i.d. 1990er Jahren stark gewachsene Welterbeliste (Kultur- und Naturerbestätten) thematisch und geografisch unausgewogen sei, insbesondere liegen 47% aller Welterbestätten in Europa und Nordamerika. Daher wird vom Welterbekommitee in der „Globalen Strategie“ angestrebt, das Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Kategorien auszugleichen. Mt 42 gehört Deutschland zu den fünf Vertragsstaaten mit den meisten eingetragenen Welterbestätten.

 

Trotz der relativ geringen Erfolgsaussichten der finalen Aufnahme auf die Welterbeliste, würde eine Bewerbung der Hansestadt Lüneburg zur Aufnahme auf die Tentativliste die Bedeutung des reichen kulturellen Erbes der Hansestadt unterstreichen und ins Bewusstsein rufen. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen mit der fachlichen Expertise der Museumsstiftung Lüneburg unterstützten Antrag vorzubereiten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   64 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n: