Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Mit Schreiben vom 19.08.2020 beantragte NORDSTERN Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e.V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und die Gemeinnützigkeit wurde im Jahr 2015 vom Finanzamt Lüneburg anerkannt. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und in diesem Zusammenhang die Förderung und Durchführung von Tätigkeiten und Projekten, die geeignet sind, Menschen zu befähigen, ihre körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte zu entfalten und sich zu selbstbestimmten Persönlichkeiten zu entwickeln, die in der Lage sind, ihre Stellung in Familie, Beruf, Staat und Gesellschaft auszufüllen, ihre Interessen wahrzunehmen, sich solidarisch zu verhalten und am wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben verantwortlich mitzuwirken. Es sind Tätigkeiten und Projekte im Bereich der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und im Rahmen des JGG möglich. Zielgruppe der NORDSTERN e.V. Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e.V. sind Kinder,- Jugendliche und Familien. Das Jugendamt der Hansestadt Lüneburg arbeitet seit Jahren mit dem Verein im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfen erfolgreich und vertrauensvoll zusammen. Auf Grundlage der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII bietet NORDSTERN Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienaktivierung sowie Familienaktivierung an. NORDSTERN e.V. setzt bei der Ausübung der sozialpädagogischen Tätigkeiten ausschließlich ausgebildetes Fachpersonal ein. Die Vertretungsberechtigten des Vereins sind darüber informiert, dass mit der Anerkennung keine finanzielle Förderung verbunden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 38,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt NORDSTERN Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e.V. die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Finanzielle Aufwendungen sind mit der Anerkennung nicht verbunden.
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