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Vorlage - VO/9190/20  

 
 
Betreff: Weiterförderung des Mehrgenerationenhauses im Geschwister-Scholl-Haus 2021- 2028
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schallar
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Schallar, Regina
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
17.11.2020 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
19.11.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Das Mehrgenerationenhaus (MGH) stellt ein besonderes Angebot für die Hansestadt Lüneburg und die Region bereit.

Im Rahmen der Bundesförderung MGH III erhält die Caritas in 2020 noch eine Zuwendung. Diese ist einerseits nicht auskömmlich, anderseits bedarf es der Eigenmittel, um überhaupt eine Förderung zu erhalten.

Der Caritas Verband wird daher mit einer jährlichen finanziellen Unterstützung in Höhe von 20.000 € aus Mitteln der stadtteilorientierten Arbeit gefördert.

Ab dem Jahr 2017 zielte das neue Bundesprogramm auf eine stärkere Verankerung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen. Es wurde neben der erforderlichen Kofinanzierung der Kommunen auch ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erwartet. Dieser Beschluss sollte ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus sowie konzeptionelle Überlegungen zur Einbindung des Mehrgenerationenhauses in die koordinierende Sozialraumplanung bzw. stadtteilorientierte Planung beinhalten und für die gesamte Programmlaufzeit gelten. Ziel ist, dass die Kommunen die MGH in ihre Planung zur Bewältigung des demografischen Wandels im Sozialraum einbindet.

In der Sitzung des Sozial-und Gesundheitsausschusses am 19.10.2016 hat dieser das Konzept des MGH des Caritasverbandes im Geschwister- Scholl -Hauses für den Förderungszeitraum 2017- 2020 begrüßt und erklärt, dass das MGH Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungskreis des Mehrgenerationenhauses ist. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass das MGH mit jährlich 20.000 € Sachkosten gefördert wird (s. VO/6826/16)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 Mehrgenerationenhäuser im Wege einer Festbetragsfinanzierung von unverändert zu den Vorjahren mit grundsätzlich bis zu 40.000 € jährlich. Das Bundesprogramm ist Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems, mit dem der Bund gleichwertige Lebensverhältnisse –also gute Entwicklungsmöglichkeiten und faire Teilhabechancen- für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Wohnort, herstellen will.

Nach wie vor ist die Voraussetzung auch für den Förderzeitraum 2021 -2028 die Vorlage eines Beschlusses der kommunalen Gebietskörperschaft (VA), der ein Bekenntnis zum MGH beinhaltet

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 38,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 20.000,- €

c)  an Folgekosten:  20.000,- € 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja    x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 52000/51080

 Produkt / Kostenträger: 315601/31560102

 Haushaltsjahr:  

 

e)  mögliche Einnahmen:  bislang über Stiftung erstattet

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Anlage/n:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Ratsmitglieder bekennen sich zum Mehrgenerationenhaus und die Aussage, dass das Mehrgenerationenhaus

 

- in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwickungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden wird, sowie

- weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird.

Das Mehrgenerationenhaus wird jährlich mit 20.000 € inkl. Sachkosten von 2021 bis 2028 gefördert.