Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH wird der Nachtragswirtschaftsplan 2020 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisungen zu versehen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 25.09.2020 den von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Nachtragswirtschaftsplanes 2020 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.
Aufgrund der Coronaauswirkungen und –regelungen sind bei der gBuK die Umsatzerlöse
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Anlage 1: Nachtragswirtschaftsplan 2020
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, dem Nachtragswirtschaftsplan 2020 zuzustimmen.
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