Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Zum 01.01.2021 wird der Landkreis Lüneburg gemäß § 5 Abs. 4 des Finanzvertrages 2020 24,9 % des 50 %igen Anteils der Hansestadt Lüneburg an der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuK) übernehmen.
Aus diesem Grund ist der Gesellschaftsvertrag der gBuK (siehe Anlage 1) anzupassen. Die Änderungen werden in der beigefügten Synopse (siehe Anlage 2) dargestellt. Hierfür ist die Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg erforderlich.
Das Stammkapital der gBuK beträgt 200.000 €. Hiervon halten zurzeit der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt jeweils 100.000 €. Der städtische Anteil am Stammkapital ist als Beteiligungswert in Höhe von 100.000 € in der städtischen Bilanz verbucht.
Der Übergang von 24,9 % der Anteile am Stammkapital an den Landkreis geschieht gegen Zahlung eines Kaufpreises von 49.800 €.
Die Zuschusshöhe sinkt von zurzeit 215.000 € bei einem 50 % Anteil am Stammkapital der gBuK auf jährlich 107.930 € (-107.070 €) bei einem Stammkapitalanteil von 25,1 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: 107.930,00 (Zuschuss) -107.070,00 Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 27100102 Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen: 49.800,00 (Nominalwert) Anlage/n:
Anlage 1: Gesellschaftsvertrag Anlage 2: Synopse zum Gesellschaftsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt den Verkauf von 24,9 % Gesellschaftsanteilen an der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbh und die damit verbundene Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.
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