Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die vorliegende Vorlage teilt sich auf in die I. Bilanz der Radverkehrsförderung 2020 und II. Haushalt 2021. Vorab finden Sie einen kurzen Bericht zur allgemeinen Entwicklung der Radverkehrsförderung in Lüneburg sowie speziell zum Thema Tiefbaumaßnahmen.
Im Laufe des Jahres 2020 wurde der Bereich 34 - Nachhaltigkeit und Mobilität - neu aufgebaut. Durch Umstrukturierung und Personalausfall stand der Hansestadt Lüneburg über mehrere Monate rechnerisch nur eine Vollzeitstelle in der Radverkehrsförderung zur Verfügung. Parallel fand der Aufbau der Dachmarke zur Zukunftsentwicklung Lüneburgs statt und hat die Ressourcen des Bereichs gefordert. Seit Sommer 2020 ist das Team 342 - Mobilität - im Bereich 34 aufgebaut worden. Das Team besteht nun aus 2,5 Vollzeitstellen, aufgeteilt auf 4 Personen und ist dadurch in der Lage entsprechend angestoßene Entwicklungen der allgemeinen Mobilitätsförderung (Fuß-, Rad- und Busverkehr) in der Planung und Umsetzung im Bereich des Radverkehrs und des ÖPNV zu verstetigen.
Aufgrund der personellen Veränderungen und der allgemeinen Belastung durch die Corona-Krise haben sich die Arbeiten im planerischen Bereich allerdings verzögert.
Der Kern der Tätigkeit umfasste in 2020 die konzeptionelle und planerische Vorbereitung der Umsetzung des Radwegeprogramms 2020 sowie die weitere Begleitung der beiden Groß-maßnahmen Strategische Weiterentwicklung Bahnhofsumfeld - Fahrradparken, Mobilitätszentrale, ZOB (VO/8445/19) unter besonderer Berücksichtigung der Themen Mobilitäts-zentrale und Mikro-Depot Bahnhof ("Letzte Meile") sowie Achse Sternkreuzung - Uelzener Straße - Munstermannskamp (siehe VO/8331/19).
Die Umsetzung von Tiefbaumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr hat sich durch die oben aufgeführten personellen Veränderungen und die Corona-Krise leicht verzögert. Darüber hinaus spielen verschiedene Faktoren eine Rolle die die zeitgerechte Umsetzung beeinflussen.
Voraussetzung für die Ausschreibung der Maßnahmen ist zunächst die Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (Haushaltsgenehmigung), die erfahrungsgemäß im zweiten Quartal eines Jahres erfolgt (Ausnahme: Verpflichtungsermächtigung).
In der Folge können die Planungen beauftragt werden. Um eine größere Maßnahme bis zur Ausschreibung zu bringen, wird in etwa ein halbes Jahr benötigt. Nach der Vergabe kann entsprechend in etwa 1,5 Jahren nach der Beschlussfassung im Verkehrsausschuss mit dem Bau der Maßnahme begonnen werden. Mit dem Ziel, alle städtischen Baumaßnahmen zeitlich zu entzerren und insbesondere die Verkehrsbeeinträchtigungen gering zu halten, werden regelmäßig zeitliche Vorgaben im Rahmen einer Ausschreibung gemacht (z.B. Realisierung in den Ferienzeiten).
Die grundsätzlich hohe Auslastung der Bauunternehmen hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass entweder deutlich überteuerte Angebote abgegeben wurden oder zeitliche Vorgaben zurückgestellt werden mussten. Dennoch konnten auch in 2020 schon eine Reihe an Maßnahmen umgesetzt werden, die im Folgenden vorgestellt werden.
I. Bilanz der Radverkehrsförderung 2020
1. Radwegeinvestitionen 2020
Laut dem „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ sollten pro Person und Jahr 13 bis 18 Euro in den Radverkehr investiert werden. Für das Haushaltsjahr 2020 stehen einschließlich der vom Fachbereich 7 (Straßen- und Grünplanung, Ingenieurbau) verwalteten, den Radverkehr tangierenden Maßnahmen rund 1,92 Mio. € an Eigenmitteln für die Förderung des Radver-kehrs zur Verfügung. Dies entspricht rund 25 € pro Einwohner.
Das im Haushalt 2019 verankerte und im Verkehrsausschuss am 19.11.2018 beschlossene Radwegeprogramm 2019 umfasste u.a. die folgenden Maßnahmen. Auf die Vorlage VO/8090/18 wird verwiesen. Diese Maßnahmen wurden im Jahr 2020 entweder schon realisiert oder sind bereits vergeben und werden noch in 2020 abgeschlossen.
Maßnahmenumsetzung zwischen Ende September und Ende Dezember 2020
Maßnahme wurde im Juli 2020 abgeschlossen
Maßnahme wurde im Januar 2020 abgeschlossen
Maßnahme ist vergeben und wird bis Ende 2020 abgeschlossen
Des Weiteren wird im Folgenden der Sachstand des im Haushalt 2020 verankerten und im Verkehrsausschuss am 27.11.2019 beschlossenen Radwegeprogramms 2020 vorgestellt, siehe auch VO/8707/19.
Die Maßnahme Am Domänenhof des Radwegeprogramms 2018 wurde zurückgestellt, u. a. um diese abgestimmt mit dem Um- und Anbau der Grundschule Lüne durchführen zu können. Zusammen mit Anpassungen im Lüner Weg soll die Maßnahmen in 2021 umgesetzt werden.
2. Radwegeunterhaltungsmaßnahmen 2020 Kleinmaßnahmen wie Bordsteinabsenkungen; darüber hinaus wurden unter anderem die Masten der Laternen an der Theodor-Heuss-Straße versetzt.
3. Mieten und Pachten und Mitgliedsbeiträge 2020 Mit diesem Titel werden die Anmietung der Treppe Westbahnhof und des Zuganges zum oberen Parkdeck des Fahrradparkhauses (2.000 €) und die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsens (2.500 €) finanziert.
4. StadtRAD Lüneburg 2020 Finanzierung des Fahrradverleihsystems StadtRAD Lüneburg (60.000 €). Weitere Informationen finden sich in der Vorlage VO/8347/19-1 bzw. werden in der Sitzung unter Mitteilungen der Verwaltung vorgestellt. Festzuhalten ist, dass im Sommer 2020 das komplexe europaweite Ausschreibungsverfahren zur Vergrößerung des Systems gestartet wurde.
II. Haushalt 2021
1. Nachhaltiger Urbaner Mobilitätsplan Ausschreibung Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes als „Nachhaltiger Urbaner Mobilitätsplan“ zur Vorbereitung eines Teilkonzepts Mobilität des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts. In einem ersten Schritt sind hierfür in 2021 eine Aktualisierung der Verkehrsprognose und der Netzgestaltung für die Verkehrsträger Kraftfahrzeuge, Omnibusse und Fahrräder vorzunehmen, auf Basis unterschiedlicher Szenarien. In 2021 sind 40.000 € vorgesehen.
2. Radwegeinvestionen 2021 Im Rahmen des Radwegeprogramms 2021 strebt die Hansestadt Lüneburg zentrale Empfehlungen aus dem PGV-Gutachten zur Radverkehrsstrategie 2025 umzusetzen. Dabei fokussieren die Planungen auf die Hauptrouten 5 Hagen/ Dahlenburger Landstraße, 9 Häcklingen/Rettmer.
In der folgenden Übersicht finden sich explizit benannt nur die Maßnahmen, welche durch das Team Mobilität (342) bewirtschaftet, bzw. beplant werden. In der Berechnung berücksichtigt wurden die Anteile der Maßnahmen, welche der Förderung des Radverkehrs zugutekommen, die durch den Fachbereich 7 (Straßen- und Grünplanung, Ingenieurbau) bewirtschaftet werden:
3. Radwegeunterhaltungsmaßnahmen 2021
4. Mieten und Pachten und Mitgliedsbeiträge 2021 Mit diesem Titel werden die Anmietung der Treppe Westbahnhof und des Zuganges zum oberen Parkdeck des Fahrradparkhauses (2.000 €) und die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsens (2.500 €) finanziert.
5. StadtRAD Lüneburg 2021 Beendigung des Vergabeverfahrens und Weiterbetrieb des Fahrradverleihsystems StadtRAD Lüneburg ab 01.01.2021 mit mehr Rädern und mehr Stationen für 175.000 €. Weitere Informationen finden sich in der Vorlage VO/8347/19-1 Sachstand StadtRAD Lüneburg.
6. Mobilitätszentrale 2021 Einrichtung und Betrieb einer Mobilitätszentrale am Bahnhof. Wie mehrfach berichtet, steht die Verwaltung derzeit in Verhandlungen mit verschiedenen Unternehmen der Deutschen Bahn AG mit dem Ziel, nach einer Aufgabe des Reisezentrums im Bahnhof durch die DB Vertrieb den umfassenden Fahrkartenverkauf (Fernverkehr, Nahverkehr, HVV) im Rahmen einer Mobilitätszentrale sicherzustellen. Dabei ist eine enge Kooperation mit dem Landkreis Lüneburg geplant. Auch wird derzeit die Verfügbarkeit von Fördermitteln auf Bundes- und Landesebene geprüft. Nach jetzigem Verhandlungsstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits im Jahr 2021 finanzieller Aufwand entsteht.
7. Mikro-Depot am Bahnhof 2021 Deckung laufender Kosten für den Betrieb eines Mikro-Depots am Bahnhof („Letzte Meile“) mit jährlich 10.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 201 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Insgesamt für die Teilhaushalte Förderung des Radverkehrs (541002) und Förderung des ÖPNV/Mobilität (547001) gem. HH-Plan Entwurf 2021 konsumtiv 350.000 € investiv 600.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Inhalt der Finanzberatungen Teilhaushalt / Kostenstelle / Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen: Insgesamt für die Teilhaushalte Förderung des Radverkehrs (541002) und Förderung des ÖPNV/Mobilität (547001) gem. HH-Plan Entwurf 2021 konsumtiv 125.000 € investiv 250.000 €
Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag: 1. Die Bilanz der Radverkehrsförderung 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2021 und der anschließenden Haushaltsgenehmigung - mit der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs 2021.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |