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Vorlage - VO/9084/20  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushalt 2021 - Förderung des Sports
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Herrschaft
Federführend:05S - Sport Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Herrschaft, Britta  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Vorberatung
29.10.2020 
Sitzung des Sportausschusses    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aus dem Budget der Stabstelle 05 S - Sport werden dem Sportausschuss die Produkte 421 001 "Förderung des Sports" und 424 001 „Sportstätten und Bäder“ zur Beratung vorgelegt.

 

Im Ergebnishaushalt sind neben den üblichen Haushaltsansätzen für die Lüneburger Sportvereine vor allem die Transferaufwendungen zur Förderung des Sports von Bedeutung.

 

Der geplante Gesamtbetrag für das Jahr 2021 beträgt 224.900,00 €.

 

Der auch für 2021 vorgesehene Zuschuss für den durch die COVID-19 Pandemie bedingte Verschiebung des Prozesses der Sportentwicklungsplanung, der 10.000,00 € beträgt, wird hierbei separat unter Sonstige Zuschüsse aufgeführt.

 

Die Mittel des Ergebnishaushalts sollen auch in 2021 folgendermaßen zweckgebunden verwendet werden:

 

1.

Übungsleiterförderung

104.400,00 €

2.

Förderung des Behindertensports

2.600,00 €

3.

Sportjugendförderung

25.600,00 €

4.

Übernahme der Gebühren für Straßenreinigung

2.500,00 €

5.

Bauliche Unterhaltung der Sporthalle Ochtmissen

10.000,00 €

6.

Förderung des Ferienschwimmens

11.000,00 €

7.

"Sportfördertopf" - Zuschüsse an Sportvereine

50.000,00 €

8.

Differenzausgleich (evtl. Ausfall des LK bei der Übungsleiterförderung)

8.800,00 €

 

Gesamtbetrag

214.900,00 €

 

 

Aus dem Sportfördertopf unter Nummer 7 ist vorgesehen an den LSK Hansa e.V. 18.000 € für die 2. Rate hinsichtlich der Errichtung der Container der Sportanlage Goseburg zu zahlen (siehe VO/8961/20 und VO/8985/20).

 

 

Im Investitionshaushalt des Budgets der Stabsstelle 05 S – Sport sind folgende Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen:

 

Invest. Nr. 01-421-006

MTV Treubund - Sanierung Umkleiden Hasenburger Grund*

470.000,00 €

Zuschuss

200.000,00 €

Fördermittel Bund

270.000,00 €

Summe Investitionen

 

 

Invest. Nr. 01-421-012

Überregionale Sportanlage

250.000,00 €

Zuschuss

 

In den Jahren 2021 bis 2024 ist hier eine Gesamtinvestitionssumme von 1,5 Mio € als Zuschuss für den möglichen Neubau eines Fußballstadions vorgesehen. Da die Planungen für den Start des Baus hier noch nicht konkret sind, wurden Anpassungen für die HH-Planung vorgesehen. Im HH-Jahr 2021 sollen hier noch nicht konkret benötigte Mittel für den zwingend erforderlichen Umbau des Schulsportplatzes Kaltenmoor verwendet werden.

 

 

Invest. Nr. 01-424-006

Calisthenics Anlage

90.000,00 €

Tiefbaumaßnahme

 

 

Im Investitionshaushalt der Hansestadt Lüneburg sollen folgende weitere übergreifende Projekte zur Förderung des Sports finanziert werden:

 

 

Invest. Nr. 01-424-007

Skateanlage Sülzwiesen

250.000,00 €

Zuschuss

100.000,00 €

Mögliche Zuwendungen Landkreis

50.000,00 €

Mögliche Zuweisungen von Dritten

 

Die Planungen für die neue Skateanlage auf den Sülzwiesen werden federführend durch den Bereich 74 in Zusammenarbeit mit dem Sportreferat und unter Beteiligung der Skatercommunity vorangebracht.

 

Im HH-Jahr 2021 wird ein Antrag über 100.000,00 € an den Strukturentwicklungsfonds des Landekreises Lüneburg gestellt, zusätzlich wird versucht, eine Förderung der LüWoBau Stiftung zu erhalten.

 

 

Invest. Nr. 01-218-005

Schulsportplatz Kaltenmoor**

324.000,00 €

Zuschuss

160.000,00 €

Mögliche Zuwendungen Kreisschulbaukasse

396.000,00 €

Mögliche Zuweisungen Investitionspakt

 

Die Maßnahme wurde mit dem Programmtitel "Ein Sportplatz für alle - Sanierung des Schulsportplatzes in Kaltenmoor" zur Aufnahme in das Förderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ eingereicht, nachdem sie in den Jahren 2019 und 2020 nicht innerhalb des Landesförderprogramms ausgewählt wurde.

 

Der maximale Förderbetrag innerhalb des Investitionspakts würde bei einer Förderung von 90% 396.000,00 € betragen.

  

Zusätzlich hat die Verwaltung einen Antrag auf Förderung der Maßnahme bei der Kreisschulbaukasse gestellt. Hier ist nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich von einer Fördersumme von 160.000,00 € auszugehen, die die erforderlichen Eigenmittel der Hansestadt auf dann 324.000,00 € reduzieren würde.

 

Der erforderliche Mindestanteil kann über vorhandene Haushaltsausgabenreste (233.400,00 €) und den laufenden Ansatz 2020 (220.000,00 €) abgedeckt werden.

 

Um die sowohl für den Schul- aber auch Vereinssport zwingend notwendige Maßnahme mit Gesamtkosten von 880.000,00 € auch durchführen zu können, wenn keine Förderung aus dem Investitionspakt zugesagt wird, haben wir im HH 2021 einen zusätzlichen Ansatz von 300.000,00 € eingeplant.

 

 

Invest. Nr. 01-421-002

Sporthalle Lünepark***

210.000,00 €

Zuschuss

80.000,00 €

Mögliche Zuweisungen Landesförderprogramm**

 

 

* - Bezuschussung im Rahmen des Bundesförderprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen"

** - bei erfolgreicher Bewerbung für den „Investitonspakt“ im Rahmen der Städtebauförderung

*** - bei erfolgreicher Bewerbung für das Landesförderprogramm Sportstättensanierung Niedersachsen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Ausgaben entsprechen den im Teilhaushalt festgelegten Ansätzen

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt den vorgelegten Haushaltsplan für die Produkte 421 001 "Förderung des Sports" und 424 001 „Sportstätten und Bäder“ zustimmend zur Kenntnis.