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Vorlage - VO/0935/04  

 
 
Betreff: 52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Pilgerpfad-Süd";
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Psychiatrische Klinik Häcklingen beabsichtigt, ihren Betrieb nach Uelzen zu verlagern. Nach Aufgabe der z. Z. ausgeübten Nutzung wird auf dem Klinikgrundstück südlich des Pilgerpfades auch weiterhin eine Verwendung für den Gemeinbedarf angestrebt. Dieses gilt ebenso für die zwischen der Klinik und dem Pilgerpfad gelegene unbebaute Fläche. Denkbar sind insbesondere Einrichtungen wie Schulen, Kirchen, Jugendzentrum sowie sonstige kirchlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude.

 

Planungsrechtlich ist dieses Gebiet dem Außenbereich i. S. von § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt lediglich das Klinikgelände als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Krankenhaus" und im übrigen Flächen für die Landwirtschaft dar. Eine weitergehende Nutzung in dem eingangs erwähnten Sinne erfordert somit eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes sowie parallel die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Im Zusammenhang mit diesen Planungszielen bietet es sich jedoch an, auch die westlich und östlich der Klinik gelegenen landwirtschaftlichen Flächen unmittelbar südlich des Pilgerpfades städtebaulich neu zu ordnen. Nordwestlich soll die nördlich des Pilgerpfades bereits vorhandene Wohnbebauung nach Süden fortgeführt werden, um auch den für die Zukunft prognostizierten Bedarf nach Grundstücken für eine Einfamilienhausbebauung befriedigen zu können.

 

Östlich der Klinik ist die Umwandlung der dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen aufgrund der vorhandenen Hochspannungsleitungen und aus landschaftspflegerischen Gründen nicht möglich. Im Rahmen der anstehenden 52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich "Pilgerpfad-Süd" ist daher hier insbesondere eine Darstellung als Ausgleichsfläche vorgesehen.

 

Unmittelbar westlich der Schule Häcklingen und des dortigen Kindergartens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Schulsportanlage geschaffen werden.

 

Im Rahmen der parallel durchzuführenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 127 "Pilgerpfad-Süd" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung werden die o. a. Planungen konkretisiert.

 

Als erster Verfahrensschritt ist zunächst der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      250,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-0935-04 (64 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-0935-04 (43 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.             Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, den Flächennutzungsplan in einem 52. Änderungsverfahren für den Teilbereich "Pilgerpfad-Süd" zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von Wohnbau-, Gemeinbedarfs-, Ausgleichs- sowie von Sportflächen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

 

2.             Im Rahmen des Verfahrens zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.