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Sachverhalt: In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH am 18.05.2020 wurde u.a. die Änderung des Gesellschaftsvertrages behandelt. Für den Beschluss in der Gesellschaftsversammlung der Muttergesellschaft Lüneburger Wohnungsbau GmbH sind die Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Aufgrund der jüngsten Entwicklung der Lüneparken gerade in Bezug auf den zuletzt geschlossenen Vertrag mit den Stadtwerken Winsen (Luhe) bzgl. der Bewirtschaftung des Parkhauses, erachten die Gesellschafter der LüWoBau Lüneburger Wohnungsbau GmbH und die Lüneburger Parkhaus GmbH & Co.KG es als sinnvoll den Gesellschaftsvertrag der Lüneparken anzupassen. Die Änderungen (rot hervorgehoben) in der nachfolgenden Synopse wurden der Lüneparken von RA Becker, aufgrund der Erweiterung des Geschäftsfeldes mit dem Parkhaus Winsen, empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Lüneburger Wohnungsbau GmbH für die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs- GmbH anzuweisen, der vorgenannten Änderung des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen.
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