Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Für die Straßeninstandsetzung hat der Fachbereich 7 – Straßen- und Ingenieurbau - gem. den Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen eine Dringlichkeitsreihung aufgestellt. Dabei sind die Schadensmerkmale mit unterschiedlichen Punkten versehen worden, so dass die Aufsummierung der einzelnen bewerteten Straßenzustandsschäden die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Straße ergab. Zusätzlich wurde der Straßentyp (Klassifizierung) und die Nutzung durch den ÖPNV mit berücksichtigt. Die anliegende Liste gibt die Reihung nach der Dringlichkeit wieder. Vorrangig wurden für das Haushaltsjahr 2004 Hauptverkehrsstraßen aufgrund ihres schlechten Zustandes berücksichtigt. Anschließend
wurden die in der Liste aufgeführten Straßenzüge hinsichtlich der
durchzuführenden Maßnahmen ingenieurmäßig bearbeitet und die Kosten ermittelt. 1. Stresemannstraße/Kreuzung
Willy-Brandt-Straße 50.000,00 € 2. Lindenstraße,
Kreuzung
Barkhausenstraße(einschl.) bis zur Einmündung Feldstraße 120.000,00 € 3. Bockelmannstraße,
Kreuzungsbereich
Erbstorfer Landstraße 20.000,00 € 4. Sültenweg/Kreuzungsbereich
Grasweg 20.000,00€ 5. Soltauer
Straße, von
Oedemer Weg bis Pfarrer-Kneipp-Weg 60.000,00
€ 6. Meisterweg von
Gorch - Fock – Straße bis Bahnübergang 40.000,00
€ Für den Haushalt 2004 sind für die
Grundsanierung von Straßen 300.000,00 € vorgesehen, es steht darüber hinaus
noch ein Haushaltsrest von 42.000,00 € zur Verfügung. Die Haushaltstelle ist
mit dem Vermerk versehen, dass die Freigabe der Mittel nur nach vorheriger
Beratung im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung erfolgen darf. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 4.000,00 € b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: 332.000,00 € (inkl.
Markierungsarbeiten, Teerentsorgung, Verkehrssicherungsmaßnahmen, etc.) d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Haushaltsstelle: 630101.95010 Haushaltsjahr: 2004 e) mögliche
Einnahmen: keine Anlagen: Dringlichkeitsliste
Beschlussvorschlag: Es
wird folgender Beschluss gefasst: 1. Es wird empfohlen, die Mittel für die Grundsanierung von Straßen in Höhe von 342.000,00 € kurzfristig für die Ausschreibungen und Auftragsauslösungen freizugeben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen entsprechend der Dringlichkeitsliste
auszuschreiben. |
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