Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Rahmen
der Aufgabenstellung, Überlegungen zum Bürokratieabbau in der Stadtverwaltung
Lüneburg anzustellen, hat sich eine Arbeitsgruppe „Bürokratieabbau“ mit den
Vorschriften des Ortsrechts der Stadt Lüneburg und den verwaltungsinternen
Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) beschäftigt. Ziel war es, diese
Regelungen nach -
überflüssigen
Vorschriften -
über
gesetzliche Vorgaben hinausgehende Festlegungen -
evtl.
abzubauenden Verwaltungs- und sonstigen Aufwand zu
„durchforsten“. Nach
Abschluss der Arbeiten, unter Einbeziehung entsprechender Stellungnahmen aus
den Dezernaten bzw. Fachbereichen, können folgende Vorschriften mit sofortiger
Wirkung aufgehoben werden: 32-16 Verordnung über verlängerte
Ladenöffnungszeiten 2001 Begründung: 41-08 Benutzungsordnung für den Sportgrund
Hasenburg Begründung: Der
Sportgrund Hasenburg ist dem MTV Treubund Lüneburg zur alleinigen Nutzung
überlassen worden. Die städtische Benutzungsordnung kann demnach aufgehoben
werden. 41-09 Benutzungsordnung für das Freibad
Hagen Begründung: Das Freibad
Hagen wird zwischenzeitlich von der Kurmittel GmbH betrieben.
Benutzungsbedingungen für das Freibad werden durch eine hauseigene
Benutzungsordnung durch die Kurmittel GmbH geregelt. 60-01 Satzung zur Vereinheitlichung des
Erschließungsbeitragsrecht Begründung: Anlass für
diese Satzung war die Verwaltungs- und Gebietsreform vor 30 Jahren. Nach knapp
30 Jahren hat sie keine Bedeutung mehr und ist von daher entbehrlich. 60-03 Umzugskostenrichtlinien
Sanierungsgebiet Westliche Altstadt Begründung: Nach
Abschluss der Sanierung sind diese Richtlinien gegenstandslos geworden. 61-03 Ordnung für den Sanierungsbeirat
Westliche Altstadt Begründung: Nach
Abschluss der Sanierung ist diese Vorschrift gegenstandslos geworden. 67-05 Richtlinien „Zuschüsse für die
Begrünung der Altstadt“ Begründung: Diese
Richtlinie ist überholt, zumal auch schon seit ca. 10 Jahren keine Fördermittel
mehr bereitstehen. Es besteht auch keine Nachfrage nach entsprechenden
Fördermitteln. Gleichzeitig
kann die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Ablösebeträgen für
notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen (60-04) verschlankt werden. In §
2 über Gegenstand und Höhe des Ablösebetrages waren bislang Beträge in Höhe von
6.135 € für Gebiete innerhalb der Abgrenzung des Innenstadtbereiches sowie
5.113 € für Gebiete außerhalb der Abgrenzung des Innenstadtbereiches je
abzulösender Einstellplatz vorgesehen. Diese „krummen“ Beträge resultieren aus
der Umstellung von DM auf Euro. Es wird nunmehr vorgeschlagen, diese Beträge
auf 6.000 € bzw. 5.000 € abzurunden. Weiterhin
kann der bisherige § 3 Zahlung von Ablösebeträgen, der sich auf Stundung,
Ratenzahlung bzw. Erlass von Zahlungen bezieht, entfallen, da diese
inhaltlichen Bestimmungen in den Richtlinien der Stadt Lüneburg für
Kassengeschäfte enthalten sind. Diese
Änderungen sind Gegenstand der beiliegenden Satzung zur 2. Änderung der Satzung
der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige
Einstellplätze von Kraftfahrzeugen. Die von den
Änderungen betroffenen Fachausschüsse sind beteiligt worden (z. B. ABS am
14.01.2004, Grünflächenausschuss am 18.09.2003, Sportausschuss am 09.10.2003). Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 50
€ a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Satzung
zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von
Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen.
Beschlussvorschlag: Folgende
Vorschriften des Ortsrechts der Stadt Lüneburg und verwaltungsinterne
Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben: 1. 32-16 Verordnung
über verlängerte Ladenöffnungszeiten 2001, 2. 41-08 Benutzungsordnung
für den Sportgrund Hasenburg, 3. 41-09 Benutzungsordnung
für das Freibad Hagen, 4. 60-01 Satzung
zur Vereinheitlichung des Erschließungsbeitragsrecht, 5. 60-06 Umzugskostenrichtlinien
Sanierungsgebiet Westliche Altstadt, 6. 61-03 Ordnung
für den Sanierungsbeirat Westliche Altstadt, 7. 67-05 Richtlinien
„Zuschüsse für die Begrünung der Altstadt“. Gleichzeitig
wird die als Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt
Lüneburg über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von
Kraftfahrzeugen beschlossen. |
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