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Vorlage - VO/0929/04  

 
 
Betreff: Bürokratieabbau in der Stadtverwaltung Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Arends, Henry
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in:Dr. Arends, Henry
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Aufgabenstellung, Überlegungen zum Bürokratieabbau in der Stadtverwaltung Lüneburg anzustellen, hat sich eine Arbeitsgruppe „Bürokratieabbau“ mit den Vorschriften des Ortsrechts der Stadt Lüneburg und den verwaltungsinternen Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) beschäftigt. Ziel war es, diese Regelungen nach

 

-             überflüssigen Vorschriften

-             über gesetzliche Vorgaben hinausgehende Festlegungen

-             evtl. abzubauenden Verwaltungs- und sonstigen Aufwand

 

zu „durchforsten“.

 

Nach Abschluss der Arbeiten, unter Einbeziehung entsprechender Stellungnahmen aus den Dezernaten bzw. Fachbereichen, können folgende Vorschriften mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden:

 

32-16            Verordnung über verlängerte Ladenöffnungszeiten 2001

Begründung:
Die Verordnung ist gegenstandslos geworden.

 

41-08            Benutzungsordnung für den Sportgrund Hasenburg

Begründung:

Der Sportgrund Hasenburg ist dem MTV Treubund Lüneburg zur alleinigen Nutzung überlassen worden. Die städtische Benutzungsordnung kann demnach aufgehoben werden.

 

41-09            Benutzungsordnung für das Freibad Hagen

Begründung:

Das Freibad Hagen wird zwischenzeitlich von der Kurmittel GmbH betrieben. Benutzungsbedingungen für das Freibad werden durch eine hauseigene Benutzungsordnung durch die Kurmittel GmbH geregelt.

 

60-01            Satzung zur Vereinheitlichung des Erschließungsbeitragsrecht

Begründung:

Anlass für diese Satzung war die Verwaltungs- und Gebietsreform vor 30 Jahren. Nach knapp 30 Jahren hat sie keine Bedeutung mehr und ist von daher entbehrlich.

 

60-03            Umzugskostenrichtlinien Sanierungsgebiet Westliche Altstadt

Begründung:

Nach Abschluss der Sanierung sind diese Richtlinien gegenstandslos geworden.

 

61-03            Ordnung für den Sanierungsbeirat Westliche Altstadt

Begründung:

Nach Abschluss der Sanierung ist diese Vorschrift gegenstandslos geworden.

 

67-05            Richtlinien „Zuschüsse für die Begrünung der Altstadt“

Begründung:

Diese Richtlinie ist überholt, zumal auch schon seit ca. 10 Jahren keine Fördermittel mehr bereitstehen. Es besteht auch keine Nachfrage nach entsprechenden Fördermitteln.

 

Gleichzeitig kann die Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen (60-04) verschlankt werden. In § 2 über Gegenstand und Höhe des Ablösebetrages waren bislang Beträge in Höhe von 6.135 € für Gebiete innerhalb der Abgrenzung des Innenstadtbereiches sowie 5.113 € für Gebiete außerhalb der Abgrenzung des Innenstadtbereiches je abzulösender Einstellplatz vorgesehen. Diese „krummen“ Beträge resultieren aus der Umstellung von DM auf Euro. Es wird nunmehr vorgeschlagen, diese Beträge auf 6.000 € bzw. 5.000 € abzurunden.

 

Weiterhin kann der bisherige § 3 Zahlung von Ablösebeträgen, der sich auf Stundung, Ratenzahlung bzw. Erlass von Zahlungen bezieht, entfallen, da diese inhaltlichen Bestimmungen in den Richtlinien der Stadt Lüneburg für Kassengeschäfte enthalten sind.

 

Diese Änderungen sind Gegenstand der beiliegenden Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen.

 

Die von den Änderungen betroffenen Fachausschüsse sind beteiligt worden (z. B. ABS am 14.01.2004, Grünflächenausschuss am 18.09.2003, Sportausschuss am 09.10.2003).

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        50 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Ablösebeträge (23 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Folgende Vorschriften des Ortsrechts der Stadt Lüneburg und verwaltungsinterne Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben:

 

1.         32-16            Verordnung über verlängerte Ladenöffnungszeiten 2001,

2.         41-08            Benutzungsordnung für den Sportgrund Hasenburg,

3.         41-09            Benutzungsordnung für das Freibad Hagen,

4.         60-01            Satzung zur Vereinheitlichung des Erschließungsbeitragsrecht,

5.         60-06            Umzugskostenrichtlinien Sanierungsgebiet Westliche Altstadt,

6.         61-03            Ordnung für den Sanierungsbeirat Westliche Altstadt,

7.         67-05            Richtlinien „Zuschüsse für die Begrünung der Altstadt“.

 

Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen beschlossen.