Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Aufgrund der Corona-Krise wird - sofern dringende Beschlussfassungen es nicht erforderlich machen – auf Präsenzsitzungen der Ausschüsse des Rates verzichtet. Um trotzdem Informationen an die Politik zu geben und gremieninterne Diskussion führen zu können, sollen die Ausschüsse in Form von Telefon- oder Videokonferenzen stattfinden.
Um auch dafür eine Vergütung über die Entschädigungssatzung auszahlen zu können, ist diese wie folgt zu ergänzen:
§ 1 Abs. 2 der Entschädigungssatzung: Für Sitzungen von Fraktionen oder Gruppen wird Sitzungsgeld in Höhe des Abs. 1 gezahlt. Die Anzahl der abrechnungsfähigen Sitzungen nach Satz 1 wird je Fraktion oder Gruppe auf 40 pro Jahr begrenzt. Für Sitzungen sowie Telefon- und Videokonferenzen der vom Rat (vorübergehend) eingerichteten, anderen Gremien kann Sitzungsgeld nach Maßgabe dieser Satzung bis maximal zwei Sitzungen/ Konferenzen pro Monat gezahlt werden. 4Soll Sitzungsgeld für ein solches Gremium gezahlt werden, ist hierüber ein gesonderter Beschluss zu fassen.
§ 2 Abs. 3 der Entschädigungssatzung: Das Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € für die Teilnahme der gewählten und beratenden Ortsratsmitglieder an Ortsrats- und Fraktions- oder Gruppensitzungen wird für maximal zwei Sitzungen/ Konferenzen pro Monat gewährt. Die Ortsratsmitglieder erhalten für die nach der Geschäftsordnung vorgesehene Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen ebenfalls Sitzungsgeld in entsprechender Höhe.
§ 4 der Entschädigungssatzung: Die nicht dem Rat angehörenden, stimmberechtigten und nichtstimmberechtigten Mitglieder von Ausschüssen, des gemeinsamen Integrationsbeirates und der vom Rat gebildeten, anderen Gremien (zu beachten hierbei § 1 Abs. 2 Satz 3 und 4) erhalten zur Abgeltung ihrer Aufwendungen einschließlich der Fahrkosten eine Entschädigung von 26,00 € je Sitzung/ Konferenz. Daneben besteht kein weiterer Anspruch auf Ersatz von Auslagen.
§ 13 der Entschädigungssatzung: Die 14. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 15.04.2020 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: 14. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte 14. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg wird beschlossen.
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