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Vorlage - VO/8957/20  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 174 "Am Wienebütteler Weg"
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
11.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
12.05.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ aufzustellen.

 

Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich des Sportparks am Kreideberg. Der Geltungsbereich verläuft im Nordosten entlang der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“. Im Nordwesten wird er durch die dort verlaufende Hochspannungsleitung plus weiteren 20 m Abstand abgegrenzt. Neu hinzugekommen ist ein Bereich in der südwestlichsten Ecke des Geltungsbereichs, in dem die geplanten Regenrückhalteflächen an den bestehenden Graben angeschlossen werden sollen. Der Kreuzungsbereich K 21/Ebelingweg, der zwecks Erschließung des Neubaugebietes als Kreisverkehr ausgebaut und daher als öffentliche Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan gesichert werden soll, ist ebenfalls in den Geltungsbereich einbezogen. So wie bisher die bestehenden Wohnbereiche nördlich des Brockwinkler Weges (ohne Pflegerdorf) und ein Teil des Brockwinkler Weges als erschließende Straße. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 24,3 ha. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.

 

Die derzeit überwiegend als Acker genutzte Fläche soll im neuen Bebauungsplan als Wohnbaufläche entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert (79. Änderung).

 

Dem Aufstellungsbeschluss vorgeschaltet war ein informelles Bürgerbeteiligungsverfahren. Darin wurden mit Hilfe eines Moderators mehrere Veranstaltungen zur Information und Beteiligung abgehalten (u.a. zwei sogenannte Fokusgruppen und eine Planungswerkstatt). Die Ergebnisse wurden in Protokollen festgehalten und soweit möglich in der Planung berücksichtigt.

 

Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gem. § 3 Abs.1 BauGB im Amtsblatt und auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen im Januar/Februar 2018 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung hat zu umfangreichen Änderungen des Planungskonzepts geführt. Es sind zahlreiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Ausschlaggebende Themen waren insbesondere Wünsche und Anregungen für: weniger Autoverkehr, Verkehrsberuhigungen, mehr ÖPNV und Radverkehr, Erhalt des Wäldchens, keine Kfz-Anbindung an den Brockwinkler Weg, verdichtetes Bauen, Gemeinschaftsflächen, Grünflächen sowie Förderung von Wohnprojekten und sozialem/preisgünstigem Wohnraum.

 

Zudem wurden weitere Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm und Boden erstellt, die eine Planung von ca. 400 Wohneinheiten plus kleinteiligem Gewerbe im Zentrum als verträgliche Größe benennen und die Größenordnungen für die erforderliche Regenrückhaltung aufzeigen. Und es wurde ein Umweltbericht erstellt, der auch eine sogenannte Eingriffsregelung enthält.

 

Die wichtigsten Änderungen durch die Öffentlichkeitsbeteiligung betreffen das Erschließungskonzept:

  • Die Kfz-Erschließung erfolgt nicht mehr über eine zweite Anbindung an den Brockwinkler Weg, sondern über einen Kreisverkehr von der K 21 (Am Wienebütteler Weg) in Höhe des Ebelingweges, nördlich der Bushaltestellen an der MTV-Halle. Erstens wird dadurch der Brockwinkler Weg nicht durch zusätzliche Kfz aus dem Neubaugebiet belastet; zweitens wird das Wäldchen erhalten und drittens können so die beiden Bushaltestellen an der MTV-Halle auch in Zukunft angefahren werden, auch wenn der Bus in das Neubaugebiet geführt wird.
  • Die neue Bushaltestelle wird im Südwesten des Plangebiets liegen, damit gleichzeitig auch das Wohngebiet Brockwinkler Weg eine Haltestelle in der Nähe hat.
  • Im Bereich der neuen Haltestelle wird außerdem eine Mobilitätsstation für Car-Sharing und eine Leihrad-Station eingerichtet mit Info-Punkt.
  • Dadurch und durch das weitere Erschließungskonzept mit Sammelstellplatzanlagen und schmalen Straßen sowie einer guten Vernetzung für den Fuß- und Radverkehr soll sich der sogenannte Modal-Split zugunsten des Fuß- und Radverkehrs entwickeln.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel förmlich beteiligt. Die Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.

 

Der Geltungsbereich, der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Entwurf Bebauungsplan

Anlage 4 Entwurf Begründung

Anlage 5 Entwurf Umweltbericht

Anlage 6 städtebaulicher Entwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 Geltungsbereich (281 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 6 3 Anlage 3 Planzeichnung Entwurf (8830 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Begründung Entwurf (1700 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Umweltbericht (25766 KB)      
Anlage 3 6 Anlage 6 städtebaulicher Entwurf (5456 KB)      
Anlage 7 7 Antrag Die Linke vom 08 05 2020 (150 KB)      
Anlage 8 8 Stellungnahme zum Antrag Die Linke (426 KB)      
Anlage 9 9 Entwurf Planungssicherstellungsgesetz (97 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ mit neuem Geltungsbereich nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.