Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ aufzustellen.
Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich des Sportparks am Kreideberg. Der Geltungsbereich verläuft im Nordosten entlang der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“. Im Nordwesten wird er durch die dort verlaufende Hochspannungsleitung plus weiteren 20 m Abstand abgegrenzt. Neu hinzugekommen ist ein Bereich in der südwestlichsten Ecke des Geltungsbereichs, in dem die geplanten Regenrückhalteflächen an den bestehenden Graben angeschlossen werden sollen. Der Kreuzungsbereich K 21/Ebelingweg, der zwecks Erschließung des Neubaugebietes als Kreisverkehr ausgebaut und daher als öffentliche Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan gesichert werden soll, ist ebenfalls in den Geltungsbereich einbezogen. So wie bisher die bestehenden Wohnbereiche nördlich des Brockwinkler Weges (ohne Pflegerdorf) und ein Teil des Brockwinkler Weges als erschließende Straße. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 24,3 ha. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.
Die derzeit überwiegend als Acker genutzte Fläche soll im neuen Bebauungsplan als Wohnbaufläche entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert (79. Änderung).
Dem Aufstellungsbeschluss vorgeschaltet war ein informelles Bürgerbeteiligungsverfahren. Darin wurden mit Hilfe eines Moderators mehrere Veranstaltungen zur Information und Beteiligung abgehalten (u.a. zwei sogenannte Fokusgruppen und eine Planungswerkstatt). Die Ergebnisse wurden in Protokollen festgehalten und soweit möglich in der Planung berücksichtigt.
Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gem. § 3 Abs.1 BauGB im Amtsblatt und auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen im Januar/Februar 2018 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.
Die frühzeitige Beteiligung hat zu umfangreichen Änderungen des Planungskonzepts geführt. Es sind zahlreiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Ausschlaggebende Themen waren insbesondere Wünsche und Anregungen für: weniger Autoverkehr, Verkehrsberuhigungen, mehr ÖPNV und Radverkehr, Erhalt des Wäldchens, keine Kfz-Anbindung an den Brockwinkler Weg, verdichtetes Bauen, Gemeinschaftsflächen, Grünflächen sowie Förderung von Wohnprojekten und sozialem/preisgünstigem Wohnraum.
Zudem wurden weitere Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm und Boden erstellt, die eine Planung von ca. 400 Wohneinheiten plus kleinteiligem Gewerbe im Zentrum als verträgliche Größe benennen und die Größenordnungen für die erforderliche Regenrückhaltung aufzeigen. Und es wurde ein Umweltbericht erstellt, der auch eine sogenannte Eingriffsregelung enthält.
Die wichtigsten Änderungen durch die Öffentlichkeitsbeteiligung betreffen das Erschließungskonzept:
Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel förmlich beteiligt. Die Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.
Der Geltungsbereich, der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Verfahrensübersicht Anlage 3 Entwurf Bebauungsplan Anlage 4 Entwurf Begründung Anlage 5 Entwurf Umweltbericht Anlage 6 städtebaulicher Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:
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