Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 19.12.2017 die 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Am Wienebütteler Weg“ eingeleitet.
Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich des Sportparks am Kreideberg. Der Geltungsbereich verläuft im Nordosten entlang der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“. Im Nordwesten ist die dort verlaufende Hochspannungsleitung einbezogen sowie die im bestehenden FNP dargestellte Umgehungsstraße. Im Süden ist das bestehende Wäldchen am Brockwinkler Weg einbezogen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 23 ha. Der Änderungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.
Die derzeit überwiegend als Acker genutzte Fläche soll als Wohnbaufläche entwickelt werden. Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ aufgestellt (VO/8957/20)).
Dem Aufstellungsbeschluss vorgeschaltet war ein informelles Bürgerbeteiligungsverfahren. Darin wurden mit Hilfe eines Moderators mehrere Veranstaltungen zur Information und Beteiligung abgehalten (u.a. zwei sogenannte Fokusgruppen und eine Planungswerkstatt). Die Ergebnisse wurden in Protokollen festgehalten und soweit möglich in der Planung berücksichtigt.
Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gem. § 3 Abs.1 BauGB im Amtsblatt und auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen im Januar/Februar 2018 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.
Die frühzeitige Beteiligung hat zu umfangreichen Änderungen des Planungskonzepts geführt. Es sind zahlreiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen, die überwiegend für den parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplan relevant sind. Zudem wurden für den Bebauungsplan mehrere Gutachten erstellt, die im Planungskonzept Berücksichtigung gefunden haben.
Für den Entwurf des Flächennutzungsplanes resultierten insbesondere folgende Änderungen:
Es wurde ein Umweltbericht erstellt, der auch eine sogenannte Eingriffsregelung enthält.
Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel förmlich beteiligt. Die Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.
Der Geltungsbereich, der Entwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Am Wienebütteler Weg“ und der Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Verfahrensübersicht Anlage 3 Bestand F-Plan Anlage 4 Entwurf F-Planzeichnung Anlage 5 Entwurf Begründung Anlage 6 Entwurf des Umweltberichtes
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:
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