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Vorlage - VO/8956/20  

 
 
Betreff: 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Am Wienebütteler Weg"
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
11.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
12.05.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 19.12.2017 die 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Am Wienebütteler Weg“ eingeleitet.

 

Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich des Sportparks am Kreideberg. Der Geltungsbereich verläuft im Nordosten entlang der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“. Im Nordwesten ist die dort verlaufende Hochspannungsleitung einbezogen sowie die im bestehenden FNP dargestellte Umgehungsstraße. Im Süden ist das bestehende Wäldchen am Brockwinkler Weg einbezogen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 23 ha. Der Änderungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.

 

Die derzeit überwiegend als Acker genutzte Fläche soll als Wohnbaufläche entwickelt werden. Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ aufgestellt (VO/8957/20)).

 

Dem Aufstellungsbeschluss vorgeschaltet war ein informelles Bürgerbeteiligungsverfahren. Darin wurden mit Hilfe eines Moderators mehrere Veranstaltungen zur Information und Beteiligung abgehalten (u.a. zwei sogenannte Fokusgruppen und eine Planungswerkstatt). Die Ergebnisse wurden in Protokollen festgehalten und soweit möglich in der Planung berücksichtigt.

 

Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gem. § 3 Abs.1 BauGB im Amtsblatt und auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen im Januar/Februar 2018 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung hat zu umfangreichen Änderungen des Planungskonzepts geführt. Es sind zahlreiche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen, die überwiegend für den parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplan relevant sind. Zudem wurden für den Bebauungsplan mehrere Gutachten erstellt, die im Planungskonzept Berücksichtigung gefunden haben.

 

Für den Entwurf des Flächennutzungsplanes resultierten insbesondere folgende Änderungen:

  • Der bestehende Wald wird als solcher dargestellt, da er erhalten bleiben soll.
  • Das Baugebiet wird von öffentlichen Grünflächen umgeben.
  • Im südwestlichen Bereich, nördlich des Wäldchens wird eine Versorgungsfläche dargestellt, in der die Wärmeversorgung und Abwasserbeseitigung des Baugebietes geplant sind.
  • Westlich davon wird eine Regenrückhaltefläche dargestellt, da das Gebiet nicht versickerungsfähig ist.
  • Westlich daran anschließend werden Maßnahmenflächen für den Ausgleich dargestellt, die im Bebauungsplan detaillierter geregelt werden.
  • Nördlich der Regenrückhaltung wird ein Bolzplatz dargestellt.
  • Im Norden des Gebietes bleibt die bestehende Darstellung als landwirtschaftliche Fläche erhalten, da diese Flächen nicht in Anspruch genommen werden sollen und somit weiterhin der Ackernutzung zur Verfügung stehen.

 

Es wurde ein Umweltbericht erstellt, der auch eine sogenannte Eingriffsregelung enthält.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel förmlich beteiligt. Die Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.

 

Der Geltungsbereich, der Entwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Am Wienebütteler Weg“ und der Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Bestand F-Plan

Anlage 4 Entwurf F-Planzeichnung

Anlage 5 Entwurf Begründung

Anlage 6 Entwurf des Umweltberichtes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (278 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Bestand F-Plan (1400 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Entwurf F-Planzeichnung (307 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Begründung Entwurf (1642 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 Entwurf Umweltbericht (4171 KB)      
Anlage 7 7 Antrag Die Linke 08 05 2020 (150 KB)      
Anlage 8 8 Stellungnahme zum Antrag Die Linke (426 KB)      
Anlage 9 9 Entwurf Planungssicherstellungsgesetz (97 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Entwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Am Wienebütteler Weg“ mit neuem Geltungsbereich nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.