Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Gemeindewahlleiter hat gem. § 44 Abs. 5 Satz 2 NKWG festgestellt, dass für Frau Dr. Sabine Mahncke
Herr Bernd Gresny
in den Ortsrat der Ortschaft Oedeme nachrückt.
Herr Gresny hat seine Berufung in den Ortsrat der Ortschaft Oedeme mit Schreiben vom 02.01.2020 angenommen.
Sein Sitzerwerb ist nach § 51 Satz 2 NKomVG durch die vorangegangene Feststellung des Sitzverlustes von Frau Dr. Mahncke (Vorlage VO/8943/20) erfolgt.
Herr Gresny wird gem. § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG belehrt. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Herrn Gresny mit Schreiben vom 02.01.2020 ausgehändigt worden.
Gemäß § 91 Abs. 4 Satz 4 und 5 NKomVG wird Herr Gresny verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 12,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: -keine-
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat der Ortschaft Oedeme nimmt das Nachrücken von Herrn Bernd Gresny als Mitglied des Ortsrates zur Kenntnis.
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