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Vorlage - VO/0920/04  

 
 
Betreff: 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum";
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Stadtteil Kaltenmoor besteht ein erheblicher Bedarf an Einkaufsmöglichkeiten in der Lebensmittelbranche. Ein Investor beabsichtigt daher, unmittelbar nördlich des vorhandenen Zentrums zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der Kurt-Huber-Straße durch entsprechende bauliche Maßnahmen die Ansiedlung eines Frischemarktes und/oder eines Discounters zu ermöglichen.

 

Dieser Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule, Zentrum Kaltenmoor“ sowie „Parkplatz“ für die Allgemeinheit dargestellt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 28/VI „Kaltenmoor-Zentrum“ setzt dort eine Gemeinbedarfsfläche „Schule“ mit der Zweckbestimmung Parkplatz und Stellplatz für die Sporthalle, Schulen, Einkaufszentrum und Kirche fest. Die ausgebaute Fläche wird auch in diesem Sinne genutzt. In geringem Umfang sind ebenso Teilflächen der Bebauungspläne Nr. 28/I „Kaltenmoor“ (Urbach-Hochhäuser) und 46/I „Sport- und Freizeitpark Ost“ berührt.

 

Vor Durchführung der o.a. Baumaßnahme ist daher zunächst als planungsrechtliche Voraussetzung der Flächennutzungsplan in einem 54. Änderungsverfahren insbesondere mit dem Ziel der Darstellung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel nebst Stellplätzen zu ändern. Der Geltungsbereich ist anliegend zeichnerisch beschrieben. Verbindlich sind u.a. die zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung, Stellplätze und Erschließung im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI – 5. Änderung „Kaltenmoor-Zentrum“ zu regeln.

 

 

Als erster Verfahrensschritt ist der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ) für die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan

Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-0920-04 (148 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-0920-04 (43 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, den Flächennutzungsplan in einem 54. Änderungsverfahren für den Teilbereich „Kaltenmoor-Zentrum“ zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel mit den erforderlichen Stellplätzen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

  2. Im Rahmen des Verfahrens zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.