Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan-Entwurf 2020 ist ein Betrag von 26.000 Euro zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg eigestellt. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht jedoch noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.
Um den Antragstellern für ihre geplanten kulturelle Projekte eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sollte ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt signalisiert werden, ob ihre Anträge bei der Vergabe der Fördermittel grundsätzlich berücksichtigt werden können.
Die der Fachstelle Kultur vorliegenden Anträge wurden entsprechend der „Richtlinien der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln“ formell geprüft und sind in der als Anlage beigefügten Liste ohne wertende Rangfolge nach Sparten sortiert beigefügt.
Die Anträge wurden der Vorlage nicht beigefügt, können jedoch vor der Sitzung oder nach vorheriger Absprache in der Fachstelle Kultur eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein x Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200102, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Übersicht der Anträge auf städtische Kulturfördermittel
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, den Antragstellern vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2020 gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung zu gewähren, ggf. um die Höhe einer unter Umständen angeordneten Haushaltssperre prozentual vermindert.
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