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Vorlage - VO/8727/19  

 
 
Betreff: 84. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Theodor-Heuss-Straße/Haferkamp"
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
17.12.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Theodor-Heuss-Straße/Haferkamp“ ergibt sich aus der Notwendigkeit zur Entwicklung eines dritten Feuerwehrstandortes „Ost“. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in der VO/8728/19 verwiesen.

 

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Feuerwache an diesem Standort ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Zur Umsetzung des vorgenannten Planungsziels sind im aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 177 „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ Flächen für den Gemeinbedarf mit der jeweils entsprechenden Zweckbestimmung festzusetzen. Über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 177 ist gesondert zu beschließen (VO/8728/19).

 

Die geplante Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen widerspricht teilweise den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans. Für den südlichen Teil der zu überplanenden Fläche stellt dieser eine Grünfläche dar. Da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 177 aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind, ist der Flächennutzungsplan insoweit zu ändern, dass die Festsetzungen der Flächen für Gemeinbedarf im Bebauungsplan mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans übereinstimmen.

 

Die 84. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan Nr. 177 aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich der aufzustellenden 84. Änderung des Flächennutzungsplans ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt und zugleich Anlage dieser Beschlussvorlage. Er umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: SK 4271400/KS 61040 

 Produkt / Kostenträger:       KT 51100104

 Haushaltsjahr:                     2019/2020     

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (436 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (12 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Für das Gebiet südlich des Johanneums, westlich der Theodor-Heuss-Straße, nördlich des Grabens mit der Bezeichnung „Goldbeek“ und östlich der Bebauung an der

Straße „Am Kaltenmoor“ wird die 84. Änderung des Flächennutzungsplans „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ aufgestellt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.

 

Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Feuerwache.