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Sachverhalt:
Die vorliegende Vorlage teilt sich auf in die I. Bilanz der baulichen Radverkehrsförderung 2019 und den II. Haushalt 2020. Vorab finden Sie einen kurzen Bericht zur allgemeinen Entwicklung der Radverkehrsförderung in Lüneburg sowie speziell zum Thema Tiefbaumaßnahmen.
Seit Frühling 2019 ist die Hansestadt Lüneburg mit einer Vollzeitstelle (rechnerisch) in der Radverkehrsförderung aktiv. Die weitere Arbeitszeit der beiden beteiligten Personalstellen gestaltet die Förderung des ÖPNV. Durch diese personelle Aufstockung ist es möglich gewesen auch verstärkt „weiche Maßnahmen“ der Radverkehrsförderung in den Blick zu nehmen. Die Teilnahme an der 1,50 m-Abstandaktion von Verkehrswacht und ADFC sowie das bisher erfolgreichste Stadtradeln seien hier exemplarisch genannt. Der Kern der Tätigkeit umfasste in 2019 die konzeptionelle und planerische Vorbereitung der Umsetzung des Radwegeprogramm 2019 sowie die Aufstellung der Leitbilder Radverkehrspolitik 2030+ und die beiden Großmaßnahmen Strategische Weiterentwicklung Bahnhofsumfeld - Fahrradparken, Mobilitätszentrale, ZOB (VO/8445/19) und Achse Sternkreuzung - Uelzener Straße - Munstermannskamp (siehe VO/8331/19). Ebenso konnten die Planungen für einen neuen Querschnitt der Bleckeder Landstraße fortgesetzt werden.
Die zeitgerechte Umsetzung von Tiefbaumaßnahmen hingegen gestaltet sich auch im laufenden Haushaltsjahr angesichts der konjunkturellen Lage als schwierig. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Voraussetzung für die Ausschreibung der Maßnahmen ist zunächst die Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (Haushaltsgenehmigung), die erfahrungsgemäß erst im zweiten Quartal eines Jahres erfolgt. In der Folge können die Planungen beauftragt werden. Um eine größere Maßnahme bis zur Ausschreibung zu bringen wird in etwa ein halbes Jahr benötigt. Nach der Vergabe kann entsprechend häufig erst in etwa 1 ¼ Jahre nach der Beschlussfassung im Verkehrsausschuss mit dem Bau der Maßnahme begonnen werden. Mit dem Ziel, alle städtischen Baumaßnahmen zeitlich zu entzerren und insbesondere die Verkehrsbeeinträchtigungen gering zu halten, werden regelmäßig zeitliche Vorgaben im Rahmen einer Ausschreibung gemacht (z.B. Realisierung in den Ferienzeiten). Die grundsätzlich hohe Auslastung der Bauunternehmen bei guter konjunktureller Lage hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass entweder deutlich überteuerte Angebote abgegeben wurden oder zeitliche Vorgaben zurückgestellt werden mussten. Im erstgenannten Fall mussten auch jüngst einzelne Ausschreibungen aufgehoben werden, weil aufgrund der hohen Angebotspreise eine haushaltsrechtliche Absicherung nicht mehr gegeben war. Eine erneute Ausschreibung führt dann zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung in der Umsetzung der Maßnahmen. Andere Behörden haben über ähnliche Probleme berichtet.
I. Bilanz der baulichen Radverkehrsförderung 2019
1. Radwegeinvestitionen 2019
Für das Haushaltsjahr 2019 standen einschließlich der vom Fachbereich 7 (Straßen- und Grünplanung, Ingenieurbau) und dem Fachbereich 8 (Gebäudewirtschaft) verwalteten, den Radverkehr tangierenden Maßnahmen für die Förderung des Radverkehrs inklusive Fördermittel 1,725 Mio. € zur Verfügung und damit über 22 € pro Einwohner.
Das im Haushalt 2019 verankerte und im Verkehrsausschuss am 19.11.2018 beschlossene Radwegeprogramm 2019 umfasste u.a. die Maßnahmen
Auf die Vorlage VO/8090/18 wird verwiesen. Diese Maßnahmen konnten im Jahr 2019 noch nicht realisiert werden. Entsprechende Ausschreibungsunterlagen sind kurz vor der Fertigstellung. Die Maßnahme An der Buchholzer Bahn wird voraussichtlich noch in 2019 abgeschlossen. Die Maßnahme Fahrradparkhaus Rad am Bahnhof wurde aufgrund des Beschlusses zur strategischen Weiterentwicklung Bahnhofsumfeld - Fahrradparken, Mobilitätszentrale, ZOB siehe VO/8445/19 zurückgestellt.
Die Befestigung des Schnellenberger Weges im 2. und 3. Bauabschnitt (BA) sowie die Befestigung des Toten Weges und die Pflasterarbeiten Wilhelm-Leuschner-Str./Freibad des Radwegeprogramms 2018 wurden erfolgreich durchgeführt. Die Maßnahme Bastionstraße (Neubau der Bastionstraße inkl. Verbesserung der Radwegesituation zwischen Frommestraße und Am Graalwall) wurde durchgeführt und erfolgreich im November 2019 abgeschlossen. Die Maßnahme Querungshilfe Ortseingang Rettmer (Bau einer Querungshilfe Höhe Pilgerpfad & Verlängerung des Radweges bis Heiligenthaler Str.) wird erst in 2020 ausgeführt. Die Maßnahme Am Domänenhof des Radwegeprogramms 2018 wurde zurückgestellt, u. a. um diese abgestimmt mit dem Um- und Anbau der Grundschule Lüne durchzuführen. Des Weiteren war das hier beauftragte Bauunternehmen auch für die Umsetzung des Haltestellenprogramms der Hansestadt zuständig, was zu Verzögerungen in der Umsetzung führte.
2. Radwegeunterhaltungsmaßnahmen 2019 Maßnahmen mit einem Auftragsvolumen von über 25.000,00 € wurden 2019 nicht durchgeführt. Unterhalb dieser Summe befinden sich u. a. Kleinmaßnahmen wie Bordsteinabsenkungen, welche beauftragt wurden und 2020 umgesetzt werden.
3. Mieten und Pachten und Mitgliedsbeiträge 2019 Mit diesem Titel werden die Anmietung der Treppe Westbahnhof und des Zuganges zum oberen Parkdeck der neuen Fahrradstation (2.000 €) und die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsens (2.500 €) finanziert.
4. StadtRAD Lüneburg 2019 Finanzierung des Fahrradverleihsystems StadtRAD Lüneburg (60.000 €). Weitere Informationen finden sich in der Vorlage VO/8110/18.
II. Maßnahmenliste 2020
1. Radwegeinvestionen 2020 Im Rahmen des Radwegeprogramms 2020 strebt die Hansestadt Lüneburg zentrale Empfehlungen aus dem PGV-Gutachten zur Radverkehrsstrategie 2025 umzusetzen. Dabei fokussieren die Planungen auf die Hauptrouten 1/1A Universität/Bockelsberg, 9 Häcklingen/Rettmer. Des Weiteren sollen eine Verkehrszählung/-erhebung sowie ein Radroutenbeschilderungskonzept umgesetzt werden. Bezüglich letzterem wird die Inanspruchnahme einer Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie angestrebt, um damit den städtischen Eigenanteil zu reduzieren.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) empfiehlt 30 € pro Einwohner und Jahr als Investition in den Radverkehr. Laut dem „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ sollte pro Person und Jahr 13 bis 18 Euro in den Radverkehr investiert werden. Für das Haushaltsjahr 2020 stehen einschließlich der vom Fachbereich 7 (Straßen- und Grünplanung, Ingenieurbau) verwalteten, den Radverkehr tangierenden Maßnahmen rund 1,92 Mio. € an Eigenmitteln für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Dies entspricht rund 25 € pro Einwohner. Die Maßnahmen aus den Rückstellungen sind nicht im Haushaltsjahr 2019 verortet, weshalb die tatsächliche Umsetzungssumme noch um den Betrag zu erhöhen wäre. Sofern es gelingt, sämtliche avisierten Fördermittel auch tatsächlich einzuwerben, läge die Gesamtförderung des Radverkehrs bei rund 3,12 Mio. € und damit bei rund 40 € pro Einwohner. Lüneburg läge damit weit oberhalb der Klassifizierung des Nationalen Radverkehrsplans der zu tätigenden Investitionen für nachhaltige Radverkehrsentwicklung.
In der folgenden Übersicht finden sich explizit benannt nur die Maßnahmen, welche durch das Team Mobilität (342) bewirtschaftet werden. In der Berechnung berücksichtigt wurden die Anteile der Maßnahmen, welche der Förderung des Radverkehrs zugutekommen, jedoch durch den Fachbereich 7 (Straßen- und Grünplanung, Ingenieurbau) bewirtschaftet werden:
2. Radwegeunterhaltungsmaßnahmen 2020 Aufgrund der Haushaltslage ist eine Erhöhung zur Unterhaltung von Radwegen derzeit nicht möglich. Dies ist notwendig um zur Haushaltskonsolidierung beizutragen.
3. Mieten und Pachten und Mitgliedsbeiträge 2020 Mit diesem Titel werden die Anmietung der Treppe Westbahnhof und des Zuganges zum oberen Parkdeck der neuen Fahrradstation (2.000 €) und die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsens (2.500 €) finanziert.
5. StadtRAD Lüneburg 2020 Ausschreibung und Weiterbetrieb des Fahrradverleihsystems StadtRAD Lüneburg ab 01.01.2021 mit mehr Rädern und mehr Stationen für 175.000 €. Weitere Informationen finden sich in der Vorlage VO/8347/19-1 Sachstand StadtRAD Lüneburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 1.000 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rd. 3,12 Mio. € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X
Teilhaushalt / Kostenstelle: siehe Vorlage Produkt / Kostenträger: siehe Vorlage Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: rd. 1,20 Mio. € Anlage/n:
Beschlussvorschlag: 1. Die Bilanz der Radverkehrsförderung 2019 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2019 und der anschließenden Haushaltsgenehmigung - mit der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs 2020.
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