Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Aus dem Budget der Stabstelle 05 S - Sport werden dem Sportausschuss die Produkte 421 001 "Förderung des Sports" und 424 001 „Sportstätten und Bäder“ zur Beratung vorgelegt.
Im Ergebnishaushalt sind neben den üblichen Haushaltsansätzen für die Lüneburger Sportvereine vor allem die Transferaufwendungen zur Förderung des Sports von Bedeutung.
Der geplante Gesamtbetrag für das Jahr 2020 beträgt 214.900,00 €. Der auch für 2020 vorgesehene Zuschuss für den Prozess der Sportentwicklungsplanung, der 10.000,00 € beträgt, wird hier separat unter Sonstige Zuschüsse aufgeführt.
Die Mittel des Ergebnishaushalts werden auch in 2020 folgendermaßen verwendet:
Im Investitionshaushalt sind folgende Zuschüsse für Lüneburger Sportvereine im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen:
Im Investitionshaushalt der Hansestadt Lüneburg sollen folgende weitere übergreifende Projekte zur Förderung des Sports finanziert werden:
* - Bezuschussung im Rahmen des Bundesförderprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen" ** - bei erfolgreicher Bewerbung für das Landesförderprogramm Sportstättensanierung Niedersachsen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021 Produkt / Kostenträger: 421 001 / 424 001 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Sportausschuss nimmt den Haushaltsplanentwurf 2020 des Budgets der Stabsstelle 05 S – Sport mit den Produkten „Förderung des Sports“ und „Sportstätten und Bäder“
a) wie vorgelegt b) mit folgenden Änderungen
zur Kenntnis.
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