Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Mit dem Ziel das energiesparende– und klimaschützende Handeln im Alltag zu stärken und die Energieverbräuche in den Gebäuden zu senken, engagieren sich Schulen und Kitas in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg seit Jahren im Rahmen von sogenannten „fifty-fifty“-Projekten. Es geht nicht um Energieeinsparungen mit hohem Investitionsbedarf, z.B. Wärmedämmung der Fassade, Einbau neuer Fenster oder Anschaffung einer modernen Heizungsanlage, sondern um energiebewusstes Alltagshandeln bei der Benutzung von Thermostatventilen, Beleuchtungen, sonstigen elektrischen Geräten sowie beim Lüften. Beachtet wird dabei auch der richtige Einsatz der vorhandenen Heizungs- und Regelungstechnik. Hierzu gehört z.B. Nacht-, Wochenend- und Ferienabsenkung der Temperatur, sinnvolle Schaltung der Beleuchtung in Fluren und Treppenhäusern und die Reduzierung der Beleuchtungsstärke auf die empfohlenen Werte. In den Jahren 2015 – 2018 wurde dieses Projekt durch das Bundesumweltministerium (BMUB) finanziell gefördert. Mit den Fördermitteln wurde ein begleitendes Büro beauftragt, welches u.a. Workshops durchführte und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellte. Nach Beendigung des Förderzeitraumes bestand der Wunsch der Kitas und Schulen nach Fortsetzung dieses Projektes unter fachlicher Begleitung. Finanziert wird die fachliche Begleitung durch einen Teil der erwarteten Einsparungen. Nach einer öffentlichen Ausschreibung und Beschluss des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 12.11.2018 (VO 8035/18) wurde das Unternehmen e & u energiebüro aus Bielefeld, welches durch fifty-fifty-concept aus Hamburg unterstützt wird, ab dem 01.01.2019 für fünf Jahre mit der Weiterführung des Energiespar- und Klimaschutzprojektes der Schulen und Kitas in städtischer Trägerschaft beauftragt.
Nach knapp einem Jahr Durchführungszeitraum wird in der Sitzung zu den bisherigen Maßnahmen, Erfahrungen und Erfolgen vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 21 Euro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Honorarkosten für das Energieberatungsbüro werden anteilig der Energieeinsparungen gezahlt. c) an Folgekosten: keine, Ziel ist die Reduzierung der Energiekosten d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, durch Ansätze im Ergebnishaushalt und entsprechende Einsparungen bei den Energieansätzen Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse Schulen und Kitas Produkt / Kostenträger: Dienstleistungen der Gebäudewirtschaft Haushaltsjahr: 2019 ff
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
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