Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Am 30.08.2018 wurde das Gesamtkonzept Wohnungslosigkeit – Prävention-Unterbringung-Hilfen der Hansestadt Lüneburg im Sozial- und Gesundheitsausschuss erstmalig vorgestellt.
Auch weiterhin steigen die Zahlen der Unterbringung und Übernachtungen in der Herberge weiter massiv an, so dass eine Weiterentwicklung des bisherigen Ansatzes erforderlich ist. Besonders wird dabei in den Blick genommen, wie die Prozesssteuerung optimiert werden kann.
Mit Stichtag vom 17.10.2019 waren - 23 Personen in Gemeinschaftsunterkünften - 50 Personen in der Herberge - 33 Personen in der Dahlenburger Landstraße und damit 106 Personen untergebracht. Seit 2001 besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Lebensraum Diakonie und der Hansestadt Lüneburg zur Unterbringung obdachloser Menschen. Von 2001 -2007 wurden die Verträge alle 3 Jahre verlängert. Seit 2007 ist der Vertrag unbefristet. Das Entgelt wurde pauschal jährlich erhöht. Im Februar 2015 teilte die Herberge der Hansestadt Lüneburg mit, dass es eine starke Zunahme an:
- Stark abweichendem Verhalten - Erhebliche psychische Störungen und Suchterkrankungen - Erhebliche Kosten in der Instandhaltung des Mobiliars und den Räumlichkeiten - Gewalttätige Übergriffe gegenüber Mitarbeitern gibt.
Daraufhin wurde in einem gemeinsamen Gespräch vereinbart, dass eine Neukonzeption entwickelt wird, welche die Heterogenität der Zielgruppe stärker berücksichtigt und den Fokus auf die Präventionsarbeit verstärkt. Konkret sollten folgende Ziele Schwerpunkte in der Neukonzeptionierung berücksichtigt werden:
- Verbesserung der Unterbringungsqualität - Stabilisierung der Kostenentwicklung - Grundsätzliche Veränderung der Unterbringungssituation - Stärkung des Selbsthilfewillen der aufgenommenen Menschen - Regelung des Umgangs mit extrem gewaltbereiten Bewohnern Die Hansestadt Lüneburg erarbeitet seitdem gemeinsam mit dem Lebensraum Diakonie eine Konzeption, in der diese Schwerpunkte konkretisiert sowie Strukturen und Steuerungsmechanismen entwickelt werden. Zur Zielerreichung sind hierfür eine Steuergruppe auf Leitungsebene sowie eine Arbeitsgruppe auf Arbeitsebene, jeweils gemeinsam mit dem Lebensraum Diakonie eingerichtet worden. Nach mehreren Sitzungen wurde am 18.10.2019 in der Steuerungsgruppe gemeinsam folgender Fahrplan erarbeitet:
- Bis zum 15.11.2019 ergeht ein Eckpunktepapier seitens der Hansestadt Lüneburg an den Lebensraum Diakonie mit einem Anforderungsprofil für das neue Leistungsangebot - Anfang Dezember 2019 erfolgt ein gemeinsames Gespräch mit dem Landkreis Lüneburg zum Thema: Neuerrichtung eines Tagesaufenthaltes in der Hansestadt Lüneburg - Mitte /Ende Januar 2020 liegt der Hansestadt Lüneburg das Leistungs- und Entgeltangebot des Lebensraum Diakonie vor - Ende Mai 2020 erfolget das Abschlussgespräch
Die Konzeption im Überblick:
Die geplante Konzeption beinhaltet fünf inhaltliche Schwerpunkte und Steuerungsmerkmale:
1. Hilfeplanung 2. Notunterkünfte 3. Temporäres Wohnen 4. Präventionsstellen 5. Netzwerkarbeit
1. Hilfeplanung: Analog zur Hilfeplanung im SGB VIII soll diese das wesentliche Steuerungsinstrument im Wohnungslosenkonzept darstellen.
Mit den wohnungslosen Personen wird ein Hilfeplan erstellt, in dem Ziele und Aufgaben gemeinsam definiert werden. Oberstes Ziel ist dabei stets, die Menschen zu beteiligen, ihnen aktivierende Hilfe und Unterstützung anzubieten mit dem Ziel, schnellstmöglich aus dem System der Gefahrenabwehr/ Obdachlosenunterbringung herauszukommen. Die im Hilfeplan formulierten Ziele und Aufgaben werden gemeinsam mit dem wohnungslosen Menschen und den beteiligten Fachkräften hinsichtlich ihres Erreichungsgrades regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.
Die Hilfeplanung stellt eine fachliche Weiterentwicklung des bereits bestehenden Einzelfallclearings dar.
2. Notunterkunft
In der Notunterkunft erfolgt die sofortige Erstunterbringung derjenigen, die sich wohnungslos melden und sich somit in einer akuten Notsituation befinden.
Zeitnah wird ein erstes Clearing durchgeführt. Je nach Bedarf werden Hilfen eingeleitet oder es wird überprüft, ob eine Rückführung ins bestehende familiäre bzw. soziale System möglich ist. Ansonsten folgt die Unterbringung in das temporäre Wohnen bzw. in andere Wohnformen (z.B. Housing Lüneburg e.V.)Die Notunterkunft bietet eine Übernachtungsmöglichkeit. Der Aufenthalt über den Tag soll im Tagesaufenthalt gesichert werden. Von dort soll auch intensiv darauf hingewirkt werden, dass Unterstützungsangebote angenommen werden.
Die Aufenthaltsdauer in der Notunterkunft soll den Zeitraum von vier Wochen möglichst nicht überschreiten.
Die Notunterkunft richtet sich an Einzelpersonen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine Platzzahl von 14 ausreichend ist. Familien werden weiterhin von Vornherein in der Dahlenburger Landstraße in Wohnungen untergebracht.
3. Temporäres Wohnen
Das temporäre Wohnen ist eine Wohnform im Rahmen der Gefahrenabwehr, in der die Menschen aktivierende Hilfen erhalten mit dem Ziel der Überleitung ins eigenständige, eigenverantwortliche Wohnen.
Es ist angedacht, dass im Rahmen der Hilfeplanung mit dem Klient, dem Fachdienst Wohnen des Dezernates V sowie dem Leistungserbringer Hilfeplanziele formuliert werden, die in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. fortgeschrieben werden. Derzeit findet diese Wohnform in der Herberge und den Gemeinschaftsunterkünften statt. Die Hansestadt Lüneburg ist zur Erweiterung der Plätze mit Housing Lüneburg e.V. und den Gemeinden Barendorf und Dahlenburg im Gespräch. Die Gemeinden Barendorf und Dahlenburg im Landkreis Lüneburg haben insgesamt 4 Plätze für das temporäre Wohnen angeboten.
Die Betreuung soll vorrangig über eine ambulante Hilfe nach §67 SGB XII sichergestellt werden. Darüber hinaus sollen Kapazitäten im Bereich der sozialpädagogischen Betreuung ausgeweitet werden.
Über eine Gegenfinanzierung, ggf. auch über eine Projektfinanzierung sind noch Gespräche mit Land zu führen.
4. Präventionsstelle:
Die Präventionsstelle hat die primäre Aufgabe, drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, Mietschulden bzw. Versorgerschulden über das Jobcenter begleichen zu lassen. Im Vorfeld entstehender Schulden können sich Bürgerinnen und Bürger informieren und Unterstützung holen. Die Präventionsstelle ist bei drohender Wohnungslosigkeit und Verwahrlosung Ansprechpartnerin für Wohnungsbaugesellschaften und Privatvermieter.
Die Präventionsstelle organisiert die Netzwerkarbeit, sowohl fallbezogen als auch fallunabhängig.
Für die dargestellte Konzeption wurden für den Stellenplan 2020 folgende Stellen beantragt: Für die Präventionsstelle 1,5 Stellen Für die Hilfeplanung 1,5 Stellen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 216,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Vertrag Lebensraum Diakonie (vormals Herbergsverein Wohnen und Leben e.V.)
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss begrüßt das dargestellte konzeptionelle Vorgehen der Verwaltung. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit dem Lebensraum Diakonie die Vereinbarung zur Unterbringung von Wohnungslosen neu zu verhandeln und die Schwerpunkte dieses Konzeptes in die neu zu schließende Vereinbarung aufzunehmen.
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