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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt den Straßenabschnitt zwischen "Am Ochsenmarkt" und "Lüner Straße" zu erneuern.
Dazu sollen die Gehwege auf beiden Seiten verbreitert und die vorhandene Bushaltestelle entsprechend umgebaut werden.
Die Abstimmung mit dem Behinderten- und Seniorenbeirat, dem Denkmalschutz sowie dem Arbeitskreis Lüneburger Altstadt ist bereits erfolgt, so dass die Maßnahme kurzfristig ausgeschrieben werden kann.
Weitere Details zu der Baumaßnahme werden in der Sitzung anhand von Plänen vorgetragen.
Ergänzung zur Sitzung am 19.09.2019 Verkehrsausschuss Die vorhandene Gesamtbreite der Bardowicker Straße beträgt 14,45m, die Fahrbahn nimmt davon eine Breite von 9,10m ein. Um auch zukünftig den Begegnungsfall Bus-Bus uneingeschränkt zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung eine zukünftige Straßenbreite von 6,35m vor. Der stark frequentierte Gehweg auf der Ostseite soll für eine höhere Aufenthaltsqualität sorgen und mit einer Breite von 4,40m geplant werden. Die Ostseite des Gehweges erhält dann eine Restbreite von 3,80m.
Die Verwaltung wird in der Sitzung neben der vorgesehenen Straßenaufteilung drei mögliche Gestaltungsvarianten vorstellen:
1. Gehwegführung mit Hochbordstein von 10 cm 2. Gehwegführung mit einer Bordansicht von 4 cm 3. Höhengleicher Ausbau von Gehweg und Straße
Im Rahmen einer Ortsbegehung werden die umliegenden Straßen sowie die zukünftigen Proportionen in der Bardowicker Straße in Augenschein genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 58 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 570.000 Euro c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120 Produkt / Kostenträger: 541001/54100107 Haushaltsjahr: 2019/2020
e) mögliche Einnahmen: Straßenausbaubeiträge Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die vorgestellten Varianten der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Umsetzung der Variante 1 nach Durchführung einer Anliegerversammlung.
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